Familienrecht.
Klar, persönlich, konsequent.
Core Family Law steht Ihnen zur Seite, wenn private Veränderungen rechtliche Entscheidungen verlangen, mit Erfahrung, Empathie und einer klaren Strategie.
Für das, was wirklich zählt.
Familienrecht mit Klarheit, Erfahrung und dem Blick auf das Wesentliche, für Sie und Ihre Familie.
Gute Entscheidungen beginnen mit einem klaren Gespräch.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation, zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten und entwickeln eine Strategie, auf die Sie sich verlassen können.
Ausschließlich Familienrecht. Kein zweites Rechtsgebiet nebenher.
Ihre Kanzlei für Familienrecht in der Hans-Böckler-Allee 26, Hannover.
Vermögen, Unternehmen, Steuerfolgen: im Familienrecht mitgedacht.
Wofür wir stehen
Spezialkanzlei
für Familienrecht.
Wir beraten und vertreten ausschließlich im Familienrecht: persönlich, strategisch und mit besonderer Erfahrung in wirtschaftlich komplexen Trennungs- und Scheidungsverfahren.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf der Beratung von Unternehmerinnen und Unternehmern, Gesellschaftern, Selbstständigen und vermögenden Privatpersonen. Gerade wenn Unternehmen, Beteiligungen, Immobilien, komplexe Vermögensstrukturen oder hohe Einkommen betroffen sind, geht es bei einer Trennung nicht nur um einzelne familienrechtliche Ansprüche. Es geht um wirtschaftliche Zusammenhänge, steuerliche Auswirkungen und langfristige strategische Entscheidungen.
Wir denken deshalb nicht nur in einzelnen Ansprüchen, sondern betrachten das gesamte wirtschaftliche und persönliche Umfeld.
Unsere Schwerpunkte
Wir beraten und vertreten insbesondere bei:
- Trennung und Scheidung
- Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzungen
- familienrechtlicher Begleitung und Prüfung von Unternehmens- und Beteiligungsbewertungen
- Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
- Versorgungsausgleich
- Immobilienvermögen und gemeinsamen Finanzierungen
- komplexen Vermögensstrukturen und Unternehmensbeteiligungen
- Sorge- und Umgangsrecht
- Wechselmodell und Aufenthaltsfragen
- Kindesunterhalt
- außergerichtlichen Verhandlungen und anwaltlicher Begleitung von Mediationen
- gerichtlichen Verfahren und einstweiligen Anordnungen
Unsere Struktur
Eigenständig.
Gut vernetzt.
Core Family Law ist eine eigenständige Spezialkanzlei für Familienrecht. Unsere Kanzleiräume befinden sich in Bürogemeinschaft mit der Core Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. So können wir gemeinsame Infrastruktur nutzen, bleiben in der Mandatsführung jedoch vollständig eigenständig.
Wobei können wir helfen?
Wenn vieles unklar ist,
schaffen wir Klarheit.
Die meisten Menschen suchen keinen Rechtsbegriff, sondern eine Antwort auf ihre Lage. Wählen Sie, was am ehesten zutrifft. Den Rest ordnen wir.
Was jetzt zu klären ist, und was warten kann.
Trennung Ich lasse mich scheidenAblauf, Dauer, Kosten und was Sie vorher regeln sollten.
Scheidung Es geht um unsere KinderSorge, Umgang, Wechselmodell: tragfähig statt strittig.
Sorgerecht Es geht um UnterhaltBerechnen, durchsetzen oder abwehren.
Unterhalt im Überblick Es geht um unser VermögenZugewinn, Immobilie, Altersvorsorge, Schulden.
Zugewinnausgleich Wir wollen etwas festhaltenEhevertrag oder Vereinbarung statt späterem Streit.
Ehevertrag Meine Trennung betrifft ein UnternehmenAnteile, Bewertung, Betriebsvermögen, Steuerfolgen.
Unternehmen bei Scheidung Ich weiß noch nicht,was ich brauche.
Auch das ist ein guter Anfang. Schildern Sie uns einfach, was gerade ist.
KontaktEin Rechtsgebiet, in seiner ganzen Breite
Familienrecht.
Nicht nebenbei.
Wer nur ein Rechtsgebiet bearbeitet, kennt auch seine Randlagen. Hier finden Sie jedes Thema einzeln erklärt, von der ersten Frage bis zur Vereinbarung.
Kinder
Unterhalt
Vermögen & Unternehmen
Versorgungsausgleich
Besondere Lagen
Trennung und Unternehmen
Familienrecht
für Unternehmer.
Bei Unternehmerinnen und Unternehmern ist eine Trennung regelmäßig auch eine wirtschaftliche Herausforderung.
Unternehmenswerte und Gesellschaftsbeteiligungen können für den Zugewinnausgleich von erheblicher Bedeutung sein. Dabei wird nicht das Unternehmen selbst zwischen den Ehegatten geteilt. Sein Wert beziehungsweise der während der Ehe eingetretene Wertzuwachs kann jedoch einen erheblichen Zahlungsanspruch auslösen. Das ist besonders problematisch, wenn der rechnerische Unternehmenswert hoch ist, die erforderliche Liquidität aber im Betrieb gebunden und nicht frei verfügbar ist.
Eine belastbare Unternehmensbewertung benötigt regelmäßig wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Grundlagen. Wir bestimmen die familienrechtlich maßgeblichen Stichtage und Bewertungsfragen, koordinieren die erforderlichen Informationen und prüfen, welche Auswirkungen das Ergebnis auf Zugewinnausgleich und Verhandlungen hat. Die eigentliche wirtschaftliche Bewertung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder spezialisierten Unternehmensbewertern unserer Mandanten.
Gleichzeitig müssen Gesellschaftsverträge, Finanzierungen, steuerliche Konsequenzen und die Liquidität des Unternehmens berücksichtigt werden. Eine familienrechtliche Lösung darf weder den berechtigten Ausgleichsanspruch der anderen Seite ausblenden noch die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens gefährden.
Wir begleiten Unternehmerinnen und Unternehmer deshalb mit einem klaren Blick auf beide Seiten: die persönliche Lösung und die wirtschaftliche Zukunft.
Dabei arbeiten wir eng mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensbewertern und weiteren Beratern zusammen. So entsteht eine Lösung, die familienrechtlich belastbar, wirtschaftlich umsetzbar und steuerlich durchdacht ist.
Ihre Trennung betrifft ein Unternehmen oder ein komplexes Vermögen? Sprechen Sie frühzeitig mit uns: Wir entwickeln eine Strategie, bevor aus einer privaten Trennung eine wirtschaftliche Existenzfrage wird.
Gespräch vereinbarenSo beginnt es
Drei Schritte,
bevor irgendetwas
entschieden wird.
Sich zu informieren verpflichtet Sie zu nichts. Was das erste Gespräch kostet, erfahren Sie vorher.
Sie schildern, was ist
Telefonisch, per Video oder bei uns in der Kanzlei. Sie müssen nichts vorbereiten und keine Unterlagen sortiert haben.
Wir ordnen die Lage
Was ist dringend, was hat Zeit, was ist rechtlich überhaupt möglich. Dazu eine ehrliche Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.
Wir handeln
Einvernehmlich, wo es geht. Vor dem Familiengericht, wo es sein muss. Sie wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht.
Kanzlei in Hannover
Hans-Böckler-Allee 26.
Mitten in Hannover.
Wer eine Rechtsanwältin für Familienrecht in Hannover sucht, will zweierlei wissen: wer berät, und wo. Beides steht hier.
Sie finden uns im CTH Tower an der Hans-Böckler-Allee 26 in 30173 Hannover, östlich der Innenstadt zwischen Braunschweiger Platz und Messeschnellweg. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten in Hannover, in der Region Hannover und bundesweit: Familiensachen lassen sich weitgehend schriftlich und per Video führen, Anwesenheit verlangt nur der Termin bei Gericht.
Für Hannover ist das in erster Instanz das Amtsgericht Hannover als Familiengericht; über Beschwerden entscheidet das Oberlandesgericht Celle. Dessen Leitlinien bestimmen deshalb mit, wie hier vor Ort tatsächlich gerechnet wird, etwa beim Kindesunterhalt und beim Trennungsunterhalt.
Diese Kanzlei bearbeitet ausschließlich Familienrecht, und darin auch das, was daran hängt: Zugewinnausgleich, Immobilie und Familienheim bei Scheidung und Unternehmen bei Scheidung samt ihrer steuerlichen Folgen.
Katrin Annabell Herre ist Fachanwältin für Familienrecht. Sie kommt am 1. November 2026 in die Kanzlei. Britta Stüwe ist Fachanwältin für Familienrecht. Sie kommt am 1. Dezember 2026 in die Kanzlei. Anja Brinkmann-Rißling ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Steuerrecht. Sie kommt am 1. Dezember 2026 in die Kanzlei.
Die Kanzlei in Hannover Unsere Anwältinnen für Familienrecht Anfahrt und Erstgespräch
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Zu jedem unserer sechs Themenfelder die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ausführlicher steht alles auf den jeweiligen Fachseiten.
01 Trennung & Scheidung
Was kostet eine Scheidung?
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert: Ausgangspunkt ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten, gegebenenfalls erhöht um einen Anteil des Vermögens (§ 43 FamGKG), zuzüglich je Anrecht zehn Prozent dieses Einkommens für den Versorgungsausgleich (§ 50 FamGKG).
Wie wir abrechnen, steht unter Kosten und Honorar.
Brauchen beide Ehepartner eine eigene Anwältin?
Nein. Den Antrag stellt eine Seite; der andere Ehegatte kann seine Zustimmung ohne eigene Vertretung erklären (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). Das erspart die Kosten einer zweiten anwaltlichen Vertretung.
Sobald jedoch eigene Anträge gestellt werden sollen, etwa zu Unterhalt, Zugewinn oder Sorge, oder auf Ansprüche verzichtet wird, braucht jede Seite eigene Beratung. Einen gemeinsamen Anwalt für beide gibt es berufsrechtlich nicht (§ 43a Abs. 4 BRAO).
02 Kinder
Wer bekommt nach der Trennung das Sorgerecht?
In aller Regel bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht beider Eltern; die Trennung ändert daran nichts. Das Familiengericht überträgt die Sorge nur dann einem Elternteil, wenn ein Elternteil das beantragt und der andere zustimmt oder die Übertragung dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB).
Vom Sorgerecht zu unterscheiden ist die Frage, wo das Kind lebt und wie der Umgang geregelt wird. Beides lässt sich einvernehmlich vereinbaren; durchsetzbar wird eine Umgangsregelung aber erst als gerichtlich gebilligter Vergleich.
Wie oft steht mir Umgang zu?
Das Gesetz nennt keinen Umfang. In der Praxis der Familiengerichte ist ein Wochenende alle zwei Wochen plus die Hälfte der Ferien der Ausgangspunkt; häufig kommt ein Nachmittag oder eine Übernachtung unter der Woche hinzu. Bei kleinen Kindern sind kürzere, dafür häufigere Kontakte üblich.
03 Unterhalt
Wie wird Kindesunterhalt berechnet?
Kindesunterhalt richtet sich in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle. Ausgangspunkt sind das bereinigte Nettoeinkommen und das Alter des Kindes. Nach den niedersächsischen Leitlinien zählt beim minderjährigen Kind das zusammengerechnete Einkommen beider Eltern; der barunterhaltspflichtige Elternteil zahlt aber höchstens den Betrag, der sich allein aus seinem eigenen Einkommen ergäbe. Hinzu kommen Mehr- und Sonderbedarf; im Wechselmodell haften beide Eltern nach ihren Einkommen, und bei sehr hohem Einkommen wird der Bedarf konkret berechnet (Konkreter Bedarf).
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestunterhalt 486 € für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 558 € von 6 bis 11 und 653 € von 12 bis 17 Jahren. Das halbe Kindergeld wird davon abgezogen, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt. Quelle: Düsseldorfer Tabelle, Oberlandesgericht Düsseldorf, Stand 1. Januar 2026.
Ab wann bekomme ich Trennungsunterhalt?
Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den anderen Ehegatten zur Auskunft aufgefordert oder in Verzug gesetzt haben (§ 1613 BGB). Für die Zeit davor kann grundsätzlich nichts verlangt werden; schreiben Sie deshalb früh, notfalls formlos.
04 Vermögen & Unternehmen
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?
Die Immobilie gehört weiter beiden, solange nichts anderes vereinbart oder entschieden wird. Üblich sind drei Wege: Ein Ehegatte übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus, die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt, oder sie bleibt zunächst gemeinsam.
Wer welchen Wert bekommt, hängt vom Güterstand, vom Zugewinn und von der Finanzierung ab. Wichtig ist außerdem die steuerliche Seite: Ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist kann teuer werden.
Wird das Vermögen bei der Scheidung halbiert?
Nein. Verglichen wird nur der Zuwachs beider Ehegatten während der Ehe; wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet die Hälfte der Differenz. Es entsteht eine Geldforderung, keine Beteiligung am Vermögen selbst. Wem was gehört, ändert sich durch die Scheidung nicht.
05 Versorgungsausgleich
Wird meine Rente halbiert?
Nein. Geteilt werden nur die Anrechte, die während der Ehezeit erworben wurden, jedes für sich zur Hälfte; im Gegenzug erhalten Sie die Hälfte der Ehezeitanrechte des anderen. Anrechte aus der Zeit vor der Ehe und nach dem Ende der Ehezeit bleiben unberührt.
Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ja, ganz oder teilweise, durch notariell beurkundete oder gerichtlich protokollierte Vereinbarung (§§ 6, 7 VersAusglG). Das Familiengericht prüft sie und kann sie verwerfen, wenn sie einen Ehegatten unangemessen benachteiligt, etwa den, der die Kinder betreut hat.
06 Besondere Lagen
Wann kann ich eine einstweilige Anordnung beantragen?
Wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht (§ 49 FamFG), also wenn ein Zuwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht zumutbar ist.
Typische Fälle sind ungedeckter laufender Unterhalt, abgebrochener Umgang, drohende Ausreise mit einem Kind, Gewaltschutz und die Sicherung von Vermögen.
Kann ich die Wohnung behalten, obwohl der Mietvertrag auf ihn läuft?
Ja. Die Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG ist unabhängig davon, wer Mieter oder Eigentümer ist.
Gehört die Wohnung dem Antragsgegner allein, wird die Überlassung in der Regel befristet. Bei Ehegatten kommt zusätzlich § 1361b BGB in Betracht.
Aktuelles
Was sich gerade
im Familienrecht tut.
Entscheidungen, Gesetzgebung und Zahlen, von uns eingeordnet. Jeder Beitrag erklärt, was das für einen laufenden Fall heißt.
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RedakteurinLisa Offenhausen