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Besprechungstisch mit vorbereiteten Unterlagen in einem Konferenzraum

Wofür wir stehen

Ein Rechtsgebiet.
Ganz.

Core Family Law ist eine Kanzlei in Hannover, die ausschließlich Familienrecht bearbeitet. Kein zweites Rechtsgebiet nebenher, keine Aufteilung der Aufmerksamkeit.

Das hat einen praktischen Grund: Familienrecht ist an seinen Rändern schwierig: bei Unternehmen, Immobilien, Altersvorsorge und Steuerfolgen. Genau dort liegt unser Schwerpunkt.

Unsere Haltung

Vier Sätze,
an denen wir uns
messen lassen.

Nicht als Versprechen formuliert, sondern als Arbeitsweise. Sie können jeden dieser Punkte im ersten Gespräch überprüfen.

  1. Wir sagen Ihnen, was Ihr Fall wert ist, auch wenn die Antwort „nicht viel" lautet. Ein Verfahren, das mehr kostet, als es einbringt, empfehlen wir nicht. Das kostet uns Mandate und erspart Ihnen Jahre.
  2. Sie sprechen mit der Anwältin, die Ihren Fall kennt. Keine Weitergabe an die nächste Ebene.
  3. Kosten werden vor der Beauftragung benannt. Die Gerichtskosten folgen dem Verfahrenswert, das Honorar dem vereinbarten Vergütungsmodell. Beides erläutern wir Ihnen, bevor Sie entscheiden — wie wir abrechnen, steht vorher fest.
  4. Einvernehmlich, wo es geht. Bestimmt, wo es sein muss. Die meisten Familiensachen enden besser mit einer Vereinbarung als mit einem Beschluss. Aber nicht alle, und dann führen wir das Verfahren.

Den Ausgang
bestimmt das Gericht.
Die Vorbereitung wir.

Was ein Gericht am Ende entscheidet, hängt von Umständen ab, die niemand vollständig in der Hand hat. Steuern lässt sich die Vorbereitung: welche Unterlagen vorliegen, welche Fristen gewahrt sind, welcher Punkt zuerst geregelt wird und welcher zurückgestellt gehört. Darin liegt der Unterschied zwischen einem Verfahren, das geführt wird, und einem, das einen treibt.

Warum nur Familienrecht

Weil die Ränder
das Schwierige sind.

Eine Trennung ist selten nur eine Trennung. An ihr hängen ein Haus mit einem Darlehen, eine Lebensversicherung, vielleicht ein Betrieb, Rentenanwartschaften aus zwanzig Jahren und die Frage, wie die Kinder ihre Wochen künftig verbringen.

Jeder dieser Punkte ist für sich genommen ein eigenes Feld. Der Zugewinnausgleich verlangt Bewertungswissen, der Unterhalt bei Selbstständigen eine Bilanzlesefähigkeit, die Übertragung einer Immobilie den Blick auf die Spekulationsfrist. An diesen Stellen entscheidet sich ein Verfahren oft, und man erkennt sie nur, wenn man sie regelmäßig bearbeitet.

Deshalb machen wir dieses eine Gebiet, und darin auch das, was daran hängt. Betriebsvermögen, Immobilien, Altersvorsorge und die steuerliche Seite gehören für uns zum Familienrecht, nicht daneben.

Familienrechtliche Gesetzestexte und Kommentare auf dem Kanzleitisch, daneben Blumen und ein gerahmter Druck mit den Worten Klarheit, Strategie, Lösung

Wie wir arbeiten

Erst ordnen.
Dann handeln.

Der häufigste Fehler in einer Trennung ist die schnelle Entscheidung unter Druck. Wir nehmen den Druck heraus, bevor wir etwas tun.

Zuhören und sortieren

Was ist dringend, was hat Zeit, was ist rechtlich überhaupt möglich. Am Ende des ersten Gesprächs wissen Sie, woran Sie sind.

Rechnen

Unterhalt, Zugewinn und der Versorgungsausgleich werden berechnet, nicht geschätzt. Wer ohne Zahlen an den Tisch geht, verhandelt über Empfindungen statt über Ansprüche.

Verhandeln

Die meisten Punkte lassen sich außergerichtlich regeln, in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Das ist schneller, billiger und belastbarer.

Vertreten

Wo eine Einigung nicht möglich ist, führen wir das Verfahren: vorbereitet, mit klarer Linie und ohne Überraschungen für Sie.

Das erste Gespräch

Sie schildern.
Wir ordnen ein.

Sie müssen nichts vorbereiten. Wenn Sie etwas mitbringen können, kommen wir schneller zur Sache.

Im ersten Gespräch geht es noch nicht um Strategie, sondern um den Sachverhalt: seit wann Sie getrennt leben, wer in der Wohnung geblieben ist, welche Einkommen und welches Vermögen im Spiel sind, wie es um die Kinder steht und was die Gegenseite bereits unternommen hat.

Am Ende sagen wir Ihnen drei Dinge: was rechtlich möglich ist, was zuerst zu tun ist und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen. Wenn wir von einem Verfahren abraten, sagen wir auch das, und begründen es.

Was ein erstes Gespräch kostet, erfahren Sie vorher, nicht hinterher.

Ein Mandat entsteht durch das Gespräch noch nicht. Es beginnt erst, wenn wir es ausdrücklich annehmen und Sie uns beauftragen. Bis dahin sind Sie zu nichts verpflichtet, und wir sind es auch nicht.

Hilfreich, wenn es vorliegt

  • Datum der Eheschließung und Datum der Trennung
  • Geburtsdaten der Kinder und wo sie derzeit leben
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
  • Bei Selbstständigkeit: die letzten drei Jahresabschlüsse
  • Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten beider Seiten
  • Bei einer Immobilie: Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Darlehensstand
  • Ehevertrag oder eine bereits geschriebene Vereinbarung
  • Schreiben der Gegenseite oder ihrer Anwältin
  • Bereits laufende Verfahren beim Familiengericht oder beim Jugendamt
  • Nachweise über Renten- und Versorgungsanwartschaften

Nichts davon ist Voraussetzung für ein Gespräch. Fehlt etwas, klären wir gemeinsam, wie es zu beschaffen ist.

Grenzen

Was wir
nicht machen.

Eine Kanzlei, die alles anbietet, sagt damit nichts. Diese vier Punkte sind bei uns bewusst ausgeschlossen.

  1. Kein zweites Rechtsgebiet. Strafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht: dafür sind wir nicht die Richtigen, und wir sagen es im ersten Satz statt im dritten Monat. Erbrechtliche Fragen bearbeiten wir nur, soweit sie an einer Trennung hängen, etwa beim Pflichtteilsverzicht in einem Ehevertrag.
  2. Keine Vertretung beider Seiten. Eine gemeinsame Anwältin für beide Ehegatten gibt es nicht: Die Vertretung widerstreitender Interessen ist berufsrechtlich untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Bei einer einvernehmlichen Scheidung stellt eine Seite den Antrag, die andere kann ihre Zustimmung ohne eigene Vertretung erklären (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). Wen von beiden wir vertreten, steht vorher fest und wird ausgesprochen.
  3. Kein Verfahren um des Verfahrens willen. Wenn das, was zu erreichen ist, den Aufwand nicht trägt, raten wir ab. Auch dann, wenn das Mandat damit kleiner ausfällt oder ganz entfällt.
  4. Keine Zusage über den Ausgang. Familiensachen entscheidet ein Gericht nach den Umständen des Einzelfalls. Wer Ihnen ein Ergebnis verspricht, verspricht etwas, das ihm nicht gehört. Wir sagen Ihnen stattdessen, wie wahrscheinlich was ist und woran es hängt.

Wo Sie uns finden

Hannover,
östlich der Innenstadt.

CTH Tower, Hans-Böckler-Allee 26, wenige Minuten vom Hauptbahnhof. Termine nach Vereinbarung.

Die Kanzlei liegt im CTH Tower an der Hans-Böckler-Allee, östlich der Innenstadt. Wer das Haus kennt, braucht die Hausnummer nicht. Vom Hauptbahnhof sind es wenige Minuten mit Bus und Bahn; die nächsten Haltestellen liegen an der Hans-Böckler-Allee und am Braunschweiger Platz. Mit dem Auto führt der Weg über den Messeschnellweg oder den Schiffgraben.

Gespräche finden hinter geschlossener Tür statt, nicht am Empfang. Was dort besprochen wird, bleibt dort: Die anwaltliche Verschwiegenheit gilt vom ersten Satz an, auch dann, wenn aus dem Gespräch am Ende kein Mandat wird.

Anfahrt, Erreichbarkeit und das Anfrageformular stehen auf der Kontaktseite.

Familienrecht im Team

Ab Dezember 2026:
Vier Köpfe.
Ein Mandat.
Eine Strategie.

Komplexe familienrechtliche Mandate profitieren von unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven. Deshalb arbeiten wir bewusst im Team.

Porträt von Lisa Offenhausen, Rechtsanwältin bei Core Family Law in Hannover

Lisa Offenhausen

Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Lisa Offenhausen ist seit 2003 als selbstständige Rechtsanwältin tätig und seit rund 20 Jahren nahezu ausschließlich im Familienrecht tätig. Zuletzt etablierte sie bei activelaw Rechtsanwälte PartmbB den Bereich Familienrecht und übernahm dessen Leitung.

Mit Core Family Law setzt sie diese Ausrichtung konsequent fort – in einer eigenen Kanzlei, die ausschließlich im Familienrecht tätig ist. Persönliche Beratung und eine klare strategische Ausrichtung prägen dabei ihre Arbeit.

l.offenhausen@corefamilylaw.de

Katrin Annabell Herre

Fachanwältin für Familienrechtin der Kanzlei ab 1. November 2026

Werdegang

06.12.2010
Zulassung als Rechtsanwältin
01/2011 – 09/2016
Rechtsanwältin in der Sozietät Dr. E. Granzow, Dr. Bonfils, Munzel, Herre, Dr. S. Granzow, Alfeld
05.02.2014
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Familienrecht
10/2016 – 01/2020
Rechtsanwältin bei Fabricius-Brand und Becker, Hannover
02/2020 – 10/2026
Rechtsanwältin bei activelaw

k.herre@corefamilylaw.de

Britta Stüwe

Fachanwältin für Familienrechtin der Kanzlei ab 1. Dezember 2026

Werdegang

Januar 2010 bis Februar 2014
Kanzlei Küttner, Dr. Winkler, Mietz und Lucas, Braunschweig
März 2014 bis November 2017
Kanzlei Fabricius-Brand Hannover
Dezember 2017 bis Dezember 2020
Kanzlei Röhle und Schüddig, Velpke
Januar 2021 bis November 2026
Kanzlei activelaw, Hannover

b.stuewe@corefamilylaw.de

Anja Brinkmann-Rißling

Fachanwältin für Familienrecht und Steuerrechtin der Kanzlei ab 1. Dezember 2026

Werdegang

1.11.1999
Zulassung als selbstständige Rechtsanwältin in der Kanzlei Döhring in Bürogemeinschaft
1.1.2003 bis 31.12.2004
Kanzlei Gebauer Dr. Xante als selbstständige Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft
seit dem 2. Juni 2003
Fachanwältin für Steuerrecht
seit dem 10.11.2004
Fachanwältin für Familienrecht
1.1.2005 bis 31.12.2021
Kanzlei Dammeyer Ryssel Rißling als selbstständige Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft
1.1.2022 bis 30.11.2026
Angestellte Rechtsanwältin activelaw
Vor dem Jura-Studium
Ausbildung zur Fachgehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen, berufstätig etwa ein halbes Jahr

a.brinkmann-rissling@corefamilylaw.de

Aynur Taylan

Leitung Sekretariatin der Kanzlei ab 1. Oktober 2026

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Der nächste Schritt

Lernen Sie uns
zuerst kennen.

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen, wie wir Ihre Sache gemeinsam angehen, was zuerst zu tun ist und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.