
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Hier stehen die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden, mit einer Antwort, die in zwei bis drei Sätzen trägt, und mit dem Verweis auf die Fachseite, die ausführlich wird.
Alle Antworten geben die Rechtslage allgemein wieder. Ob sie auf Ihren Fall passt, lässt sich nur im Einzelfall sagen.
Trennung & Scheidung
Ab wann gilt man rechtlich als getrennt?
Ab dem Tag, an dem die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht und mindestens ein Ehegatte sie erkennbar nicht wiederherstellen will (§ 1567 Abs. 1 BGB). Ein Auszug ist dafür nicht nötig.
Innerhalb der Wohnung setzt die Trennung voraus, dass getrennt gewirtschaftet wird: keine regelmäßigen gemeinsamen Mahlzeiten, keine Wäsche füreinander, getrennte Kassen. Getrennte Schlafzimmer allein genügen nicht, ein einzelnes gemeinsames Essen hebt die Trennung aber nicht auf.
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Muss ich die Trennung irgendwo melden?
Nein. Es gibt kein Trennungsregister und keine Meldepflicht. Wichtig ist die Anzeige gegenüber dem Finanzamt, weil sich die Steuerklassen ab dem Folgejahr ändern, und gegenüber der Familienkasse, wenn sich die Kindergeldberechtigung verschiebt.
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Verliere ich Ansprüche, wenn ich ausziehe?
Am Eigentum und am Zugewinn ändert ein Auszug nichts. Er kann aber Folgen für die Ehewohnung haben: Wer länger als sechs Monate ausgezogen ist und keine ernsthafte Rückkehrabsicht bekundet hat, bei dem wird unwiderleglich vermutet, dass er dem anderen die alleinige Nutzung überlassen hat (§ 1361b Abs. 4 BGB).
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Wie lange dauert das Trennungsjahr wirklich?
Zwölf Monate ab dem Trennungstag. Der Scheidungsantrag kann kurz vor Ablauf eingereicht werden, weil die Voraussetzung erst im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorliegen muss; das spart in der Praxis einige Wochen.
Vor Ablauf des Jahres ist eine Scheidung nur in Härtefällen möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB). Die Hürde ist hoch: Es muss die Fortsetzung der Ehe unzumutbar sein, aus Gründen, die in der Person des anderen liegen.
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Wer zahlt weiter die Raten für das gemeinsame Haus?
Nach außen beide, die mitunterschrieben haben, unabhängig davon, wer darin wohnt. Die Bank kann sich an jeden von beiden in voller Höhe halten.
Im Innenverhältnis wird gerechnet: Wer allein zahlt und allein nutzt, verrechnet dies mit einer Nutzungsentschädigung; wer allein zahlt und nicht nutzt, hat einen Ausgleichsanspruch. Beides wirkt sich auf den Unterhalt aus und gehört in eine gemeinsame Rechnung.
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Ändert sich meine Krankenversicherung durch die Trennung?
Zunächst nicht. Die beitragsfreie Familienversicherung über den Ehegatten endet erst mit der Rechtskraft der Scheidung, nicht mit der Trennung.
Danach ist eigener Versicherungsschutz nötig. Wer keine eigene Beschäftigung hat, wird in der Regel als freiwilliges Mitglied weiterversichert und zahlt eigene Beiträge; sie gehören in die Unterhaltsberechnung.
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Was passiert mit dem Kindergeld?
Es wird an den Elternteil ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Die Änderung ist bei der Familienkasse zu beantragen, sie erfolgt nicht automatisch.
Beim Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind wird die Hälfte des Kindergelds vom Tabellenbetrag abgezogen, beim volljährigen Kind das volle.
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Muss ich meinem Ehepartner sagen, dass ich ausziehe?
Eine Pflicht dazu gibt es nicht, sinnvoll ist es fast immer. Der Auszug ohne Ankündigung erschwert jede spätere Verständigung und wird in Kindschaftssachen regelmäßig gegen denjenigen verwendet, der die Kinder mitgenommen hat.
Wer auszieht, sollte zudem den Trennungszeitpunkt und, falls gewünscht, den Rückkehrwillen schriftlich festhalten.
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Zählt das Trennungsjahr, wenn wir aus Kostengründen zusammen wohnen bleiben?
Ja, wenn Sie innerhalb der Wohnung getrennt leben (§ 1567 Abs. 1 Satz 2 BGB): getrennte Schlafräume, getrennte Kassen, keine Versorgungsleistungen füreinander.
Küche und Bad dürfen gemeinsam genutzt werden, und gelegentliche gemeinsame Mahlzeiten mit den Kindern sind in der Regel unschädlich, ebenso ein einzelnes gemeinsames Essen. Getrennte Schlafzimmer allein genügen dagegen nicht.
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Wie weise ich das Trennungsjahr nach, wenn mein Ehepartner es bestreitet?
Durch Umstände aus der damaligen Zeit: ein Schreiben mit Datum, die Ummeldung, getrennte Konten, die Anzeige beim Finanzamt, Zeugen.
Am stärksten wirkt eine schriftliche Nachricht, in der die Trennung ausgesprochen wird. Deshalb lohnt sie sich auch dann, wenn im Moment alles einvernehmlich ist.
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Verschiebt sich der Beginn, wenn ich erst später ausziehe?
Nein. Maßgeblich ist der Tag, an dem die häusliche Gemeinschaft aufgehoben wurde, nicht der Auszug.
Wurde vorher schon getrennt gewirtschaftet, bleibt es bei diesem früheren Datum. Der Auszug ist ein gutes Beweismittel, aber keine Voraussetzung.
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Was gilt nach drei Jahren Trennung?
Dann wird das Scheitern der Ehe unwiderleglich vermutet (§ 1566 Abs. 2 BGB). Auf die Zustimmung des anderen kommt es nicht mehr an, und über die Gründe wird nicht verhandelt.
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Können wir das Trennungsjahr verkürzen, wenn wir uns einig sind?
Nein. Die Frist steht nicht zur Disposition der Ehegatten; auch ein gemeinsamer Antrag ändert daran nichts.
Verkürzen lässt sich nur die Verfahrensdauer: Der Antrag kann einige Wochen vor Ablauf eingereicht werden, weil die Voraussetzung erst im Termin vorliegen muss.
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Was sollte ich im Trennungsjahr erledigt haben?
Unterhalt schriftlich verlangt oder geprüft, Konten und Vollmachten geordnet, die steuerliche Veranlagung geklärt, den Vermögensstand zum Trennungstag gesichert, Auskünfte eingeholt und eine Regelung für die Kinder gefunden.
Wer das hat, führt die Scheidung ohne streitige Folgesachen, und das ist der größte Hebel für Kosten und Dauer.
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Brauchen beide Ehepartner eine eigene Anwältin?
Nein. Den Antrag stellt eine Seite; der andere Ehegatte kann seine Zustimmung ohne eigene Vertretung erklären (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). Das erspart die Kosten einer zweiten anwaltlichen Vertretung.
Sobald jedoch eigene Anträge gestellt werden sollen, etwa zu Unterhalt, Zugewinn oder Sorge, oder auf Ansprüche verzichtet wird, braucht jede Seite eigene Beratung. Einen gemeinsamen Anwalt für beide gibt es berufsrechtlich nicht (§ 43a Abs. 4 BRAO).
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Kann ich mich ohne Trennungsjahr scheiden lassen?
Nur im Härtefall (§ 1565 Abs. 2 BGB): Die Fortsetzung der Ehe muss aus Gründen unzumutbar sein, die in der Person des anderen Ehegatten liegen. Schwere körperliche Gewalt oder massive Bedrohung können genügen, führen aber nicht automatisch zur sofortigen Scheidung. Ein neuer Partner, Streit oder eine zerrüttete Beziehung genügen nicht.
Der Antrag kann aber schon vor Ablauf des Jahres eingereicht werden, wenn das Jahr bis zum Termin voll wird. Das ist der praktisch wichtigere Weg und spart oft einige Wochen. Bedenken Sie aber: Schon die Zustellung legt die Stichtage für Zugewinn- und Versorgungsausgleich fest.
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Was passiert mit dem Ehenamen?
Er bleibt, bis Sie ihn ändern lassen. Nach der Scheidung können Sie den Geburtsnamen oder den vor der Ehe geführten Namen wieder annehmen, durch öffentlich beglaubigte Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 Abs. 5 BGB).
Eine Frist gibt es nicht, die Erklärung ist auch Jahre später möglich. Der andere Ehegatte kann sie weder verhindern noch erzwingen.
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Wird über die Kinder automatisch mitentschieden?
Nein. Die gemeinsame elterliche Sorge besteht nach der Scheidung fort. Über Sorge, Umgang und Kindesunterhalt entscheidet das Gericht nur auf Antrag.
Ohne Antrag bleibt es bei der bisherigen Handhabung. Das ist oft sinnvoll, denn eine gerichtliche Umgangsregelung ist starr. Sie sollte aber bewusst so entschieden werden und nicht aus Versehen passieren.
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Was ist eine Online-Scheidung?
Ein Werbebegriff, kein eigenes Verfahren. Auch dabei gelten Anwaltszwang, Trennungsjahr, Gerichtstermin und Versorgungsausgleich unverändert. Online sind in der Regel nur die Mandatsanbahnung und der Schriftverkehr.
Zum Termin ordnet das Gericht grundsätzlich das persönliche Erscheinen beider Ehegatten an (§ 128 Abs. 1 FamFG). Eine Teilnahme per Video kann es in geeigneten Fällen gestatten (§ 128a ZPO); das entscheidet das Gericht im Einzelfall. Eine Scheidung ohne Gerichtstermin gibt es in Deutschland nicht.
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Was kostet eine Scheidung?
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert: Ausgangspunkt ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten, gegebenenfalls erhöht um einen Anteil des Vermögens (§ 43 FamGKG), zuzüglich je Anrecht zehn Prozent dieses Einkommens für den Versorgungsausgleich (§ 50 FamGKG).
Wie wir abrechnen, steht unter Kosten und Honorar.
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Muss ich zum Gerichtstermin erscheinen?
Grundsätzlich ja. In Ehesachen soll das Gericht das persönliche Erscheinen beider Ehegatten anordnen und sie anhören (§ 128 Abs. 1 FamFG); eine Vertretung durch die Anwältin genügt nicht.
Wer im Ausland lebt oder aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen kann, kann im Einzelfall über das Gericht am Aufenthaltsort angehört werden. Das muss rechtzeitig beantragt werden und verlängert das Verfahren. In geeigneten Fällen kann das Gericht auf Antrag auch die Teilnahme per Video gestatten (§ 128a ZPO); ob es das tut, entscheidet es im Einzelfall.
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Läuft das Trennungsjahr weiter, wenn wir es noch einmal versuchen?
Ja, wenn der Versöhnungsversuch von kurzer Dauer bleibt (§ 1567 Abs. 2 BGB). Als Faustregel gelten Zeiträume bis etwa drei Monate; eine feste Grenze nennt das Gesetz nicht.
Der Gesetzgeber wollte damit ausdrücklich verhindern, dass ein Versöhnungsversuch rechtlich bestraft wird. Wer es noch einmal miteinander probiert, muss also nicht von vorn anfangen.
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Was passiert mit gemeinsamen Schulden?
Gegenüber der Bank ändert die Scheidung nichts: Wer den Vertrag unterschrieben hat, haftet weiter in voller Höhe. Im Innenverhältnis haften beide im Zweifel zu gleichen Teilen (§ 426 Abs. 1 BGB).
Wer allein tilgt, kann grundsätzlich die Hälfte verlangen, aber nur, soweit die Zahlungen nicht schon beim Unterhalt berücksichtigt wurden. Beides gehört zusammen gerechnet, sonst verliert man an einer der beiden Stellen.
Ausführlich auf der Seite Scheidung.
Kann ich die Scheidung zurücknehmen?
Ja, bis zur Rechtskraft. Der Antrag kann jederzeit zurückgenommen werden; nach Beginn der mündlichen Verhandlung braucht es dafür die Zustimmung des anderen Ehegatten.
Die bis dahin entstandenen Kosten bleiben bestehen. Wird der Antrag zurückgenommen, bleibt die Ehe bestehen; ein neues Trennungsjahr beginnt dadurch nicht.
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Wie wird der Verfahrenswert einer Scheidung berechnet?
Nicht nach einer starren Formel: Das Gericht bestimmt ihn nach Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände (§ 43 FamGKG). Ausgangspunkt ist das Nettoeinkommen beider Ehegatten aus drei Monaten, in der Regel erhöht um einen Anteil des Vermögens und vermindert um Freibeträge für unterhaltsberechtigte Kinder; auch Umfang und Bedeutung der Sache zählen.
Der Versorgungsausgleich hat einen eigenen Wert, grundsätzlich zehn Prozent des dreimonatigen Nettoeinkommens je Anrecht (§ 50 FamGKG). Quoten und Freibeträge handhaben die Oberlandesgerichte unterschiedlich; für Hannover kommt es auf die Rechtsprechung des OLG Celle an.
Ausführlich auf der Seite Scheidungskosten.
Wer trägt die Kosten der Scheidung?
Wird die Scheidung ausgesprochen, werden die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufgehoben (§ 150 FamFG): Jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten werden geteilt. Ist das unbillig, kann das Gericht anders verteilen.
In selbstständigen Verfahren kommt es vor allem auf Erfolg und Misserfolg an. Eine Erstattung durch die Gegenseite umfasst regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren.
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Kann ich den Verfahrenswert angreifen?
Ja. Gegen den Festsetzungsbeschluss ist die Beschwerde möglich, und sie ist fristgebunden.
Erfolg hat sie vor allem, wenn Einkommen zu hoch angesetzt, Verbindlichkeiten nicht abgezogen oder Freibeträge für Kinder übersehen wurden.
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Sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar?
In aller Regel nicht. Prozesskosten sind seit 2013 vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen; der Bundesfinanzhof hat das 2017 für Scheidungskosten bestätigt.
Einzelne Nebenkosten können anders zu beurteilen sein, etwa wenn sie betrieblich veranlasst sind oder zu Anschaffungskosten einer Immobilie gehören.
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Was ist ein Verfahrenskostenvorschuss?
Ein familienrechtlicher Anspruch gegen den leistungsfähigen Ehegatten auf Vorschuss der Kosten eines Verfahrens in einer persönlichen Angelegenheit, soweit das der Billigkeit entspricht (§ 1360a Abs. 4 BGB). Er geht der staatlichen Verfahrenskostenhilfe vor.
In der Praxis wird er häufig übersehen.
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Ist eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung Pflicht?
Nein. Sie ist ein Angebot des Gesetzes, kein Zwang. Sinnvoll ist sie überall dort, wo Vermögen, Immobilien oder minderjährige Kinder im Spiel sind.
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Warum Trennungszeit und Scheidungsfolgen in einer Urkunde regeln?
Die Regelungen für die Trennungszeit und für die Zeit nach der Scheidung greifen ineinander: Unterhalt, Wohnvorteil, Immobilie und Zugewinn lassen sich nur zusammen sinnvoll verrechnen.
Eine gemeinsame Urkunde spart Kosten und verhindert, dass sich zwei Regelungen widersprechen. Das ist der schlankere Weg.
Ausführlich auf der Seite Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Muss die Vereinbarung schriftlich sein?
Für die meisten Punkte der Trennungszeit nicht, sinnvoll ist es trotzdem: Mündliches ist im Streitfall kaum zu beweisen und nie vollstreckbar.
Notarielle Form ist nötig, sobald Grundbesitz betroffen ist, und vor der Scheidung auch für Zugewinn, Versorgungsausgleich oder nachehelichen Unterhalt.
Ausführlich auf der Seite Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Wann muss sie beurkundet werden?
Stets bei Grundbesitz (§ 311b BGB). Beim nachehelichen Unterhalt, wenn sie vor Rechtskraft der Scheidung geschlossen wird (§ 1585c BGB), beim Versorgungsausgleich vor Rechtskraft der Entscheidung darüber (§ 7 VersAusglG). Beim Zugewinn während des Scheidungsverfahrens (§ 1378 Abs. 3 BGB) und davor als Ehevertrag (§ 1410 BGB). Ein gerichtlich protokollierter Vergleich ersetzt die Beurkundung (§ 127a BGB). Sobald die Scheidungsfolgen mitgeregelt werden, heißt das in der Praxis: fast immer.
Ausführlich auf der Seite Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Können wir schon während der Trennung auf den Zugewinn verzichten?
Rechtlich ja, notariell beurkundet. Sinnvoll ist es nur, wenn die Werte bekannt sind, und in der frühen Trennungsphase kennt sie meist noch niemand.
Wer blind verzichtet, verzichtet auf einen unbekannten Betrag, und ein Verzicht ohne Offenlegung ist zusätzlich angreifbar.
Ausführlich auf der Seite Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Wird der Kindesunterhalt darin verbindlich?
Vollstreckbar wird er nur, wenn er tituliert wird. Das geht in der notariellen Urkunde selbst oder kostenfrei über die Beurkundung beim Jugendamt (§ 59 SGB VIII).
Eine bloße Absprache in der Vereinbarung ist kein Titel; aus ihr kann nicht vollstreckt werden.
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Kann aus der Vereinbarung vollstreckt werden?
Nur, wenn sie eine Vollstreckungsunterwerfung enthält. Dann ist die notarielle Urkunde ein Titel wie ein gerichtlicher Beschluss.
Fehlt sie, muss die Erfüllung erst eingeklagt werden. Sie gehört deshalb in jede Regelung über Zahlung, Übertragung oder Herausgabe.
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Kann ich die Vereinbarung später wieder ändern?
Ja, wenn beide Seiten zustimmen, dann in derselben Form, in der sie geschlossen wurde. Einseitig lösen kann man sich nur unter engen Voraussetzungen, etwa bei einer schweren Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).
Deshalb gehört eine Anpassungsklausel hinein. Wir formulieren sie so, dass sie an messbare Umstände anknüpft, nicht an unbestimmte Begriffe.
Ausführlich auf der Seite Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Muss das Gericht die Vereinbarung genehmigen?
Für Unterhalt und Zugewinn nicht. Beim Versorgungsausgleich prüft das Familiengericht dagegen, ob die Vereinbarung einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhält (§ 8 VersAusglG), etwa ob ein Ehegatte, der die Kinder betreut und deshalb kaum eigene Anrechte erworben hat, einseitig benachteiligt wird; sonst ist es an sie gebunden (§ 6 Abs. 2 VersAusglG). Eine Umgangsregelung wird erst mit gerichtlicher Billigung vollstreckbar (§ 156 Abs. 2 FamFG).
Deshalb wird die Urkunde dem Gericht im Scheidungsverfahren vorgelegt.
Ausführlich auf der Seite Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Wonach richten sich die Notarkosten der Vereinbarung?
Nach dem Wert des Geregelten (GNotKG). Sie lassen sich deshalb vorab beziffern, anders als ein streitiges Verfahren.
Verglichen werden sie am besten mit dem, was die Urkunde ersetzt: die Gerichtskosten und den anwaltlichen Aufwand für jede einzelne Folgesache im Verbund, Sachverständigenkosten für Immobilien- und Unternehmensbewertungen und die Monate, in denen nichts entschieden ist. In dieser Rechnung gewinnt die Urkunde fast immer.
Ausführlich auf der Seite Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Kann man einen Ehevertrag noch nach der Hochzeit schließen?
Ja, jederzeit während der Ehe (§ 1408 BGB) und sogar noch nach der Trennung. Ein Vertrag, der in ruhiger Zeit geschlossen wird, ist erfahrungsgemäß haltbarer als einer, der kurz vor der Hochzeit entsteht.
Ausführlich auf der Seite Ehevertrag.
Was kostet ein Ehevertrag?
Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert, beim Ehevertrag im Wesentlichen nach dem Vermögen der Ehegatten (§ 100 GNotKG). Gemessen an einem streitigen Zugewinnverfahren mit Sachverständigengutachten ist das in aller Regel der kleinere Aufwand. Wie wir die Beratung abrechnen, steht unter Kosten und Honorar.
Ausführlich auf der Seite Ehevertrag.
Ist Gütertrennung dasselbe wie ein Ehevertrag?
Nein. Gütertrennung ist einer von mehreren möglichen Inhalten. Sie wird oft vorschnell gewählt: Sie schließt den Zugewinnausgleich vollständig aus, kann den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten hart treffen und hat erbschaftsteuerliche Nachteile.
Ausführlich auf der Seite Ehevertrag.
Kann ich das Sorgerecht im Ehevertrag regeln?
Nein. Sorge- und Umgangsrecht sind einer vertraglichen Vorwegnahme nicht zugänglich; maßgeblich ist immer das Kindeswohl im Entscheidungszeitpunkt. Auch ein Verzicht auf Kindesunterhalt für die Zukunft ist unwirksam.
Ausführlich auf der Seite Ehevertrag.
Was passiert, wenn eine Klausel unwirksam ist?
Das hängt von der Prüfungsstufe ab. Ist der Vertrag schon bei Abschluss sittenwidrig, ist er regelmäßig insgesamt nichtig (§ 138 BGB).
Erweist sich die Berufung auf ihn erst später als unredlich, bleibt er bestehen, und nur die Rechtsfolge wird angepasst (§ 242 BGB). Eine salvatorische Klausel kann verhindern, dass eine einzelne unwirksame Regelung den ganzen Vertrag mitreißt; einen insgesamt einseitigen Vertrag rettet sie nicht.
Ausführlich auf der Seite Ehevertrag.
Muss der Ehevertrag zum Notar?
Ja. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB). Notariell zu beurkunden sind außerdem Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt vor Rechtskraft der Scheidung und über den Versorgungsausgleich vor Rechtskraft der Entscheidung darüber; ein gerichtlich protokollierter Vergleich ersetzt die Beurkundung (§ 1585c BGB, § 7 VersAusglG, § 127a BGB).
Beim Ehevertrag müssen beide Ehegatten gleichzeitig anwesend sein. Der Notar belehrt beide, vertritt aber niemanden; die eigene Beratung ersetzt er nicht.
Ausführlich auf der Seite Ehevertrag.
Darf ich das Türschloss austauschen, wenn mein Ehepartner ausgezogen ist?
Erst, wenn Ihnen die Wohnung zugewiesen oder überlassen ist. Vorher dürfen beide Ehegatten die Wohnung nutzen, auch wer vorübergehend woanders schläft.
Ist die Nutzung Ihnen allein zugewiesen, dürfen Sie das Schloss wechseln. Persönliche Sachen des anderen müssen Sie ihm trotzdem herausgeben, am besten zu einem vereinbarten Termin.
Ausführlich auf der Seite Zuweisung der Ehewohnung.
Wie lange gilt eine Wohnungszuweisung während der Trennung?
Längstens bis zur Rechtskraft der Scheidung, sofern das Gericht sie nicht kürzer befristet oder die Ehegatten wieder zusammenziehen.
Für die Zeit danach braucht es eine Einigung oder eine neue Entscheidung nach § 1568a BGB. Diese sollte rechtzeitig beantragt werden, am besten schon im Scheidungsverfahren.
Ausführlich auf der Seite Zuweisung der Ehewohnung.
Kann der Vermieter verhindern, dass mein Ehepartner den Mietvertrag allein fortsetzt?
Nein. Nach der Scheidung setzt der Ehegatte, der die Wohnung erhält, das Mietverhältnis mit Zugang der gemeinsamen Mitteilung oder mit Rechtskraft der Entscheidung fort (§ 1568a Abs. 3 BGB).
Der Vermieter wird im gerichtlichen Verfahren beteiligt. Kündigen kann er nur, wenn in der Person des Bleibenden ein wichtiger Grund liegt.
Ausführlich auf der Seite Zuweisung der Ehewohnung.
Besteht im Verfahren um die Ehewohnung Anwaltszwang?
Im eigenständigen Verfahren, etwa während der Trennung, nicht, auch nicht in der Beschwerde vor dem Oberlandesgericht; Sie können den Antrag auch selbst stellen. Wird die Wohnungsfrage als Folgesache im Scheidungsverbund entschieden, müssen Sie anwaltlich vertreten sein (§ 114 Abs. 1 FamFG).
Beratung lohnt trotzdem, weil Vergütung, Unterhalt und Kredite zusammenhängen.
Ausführlich auf der Seite Zuweisung der Ehewohnung.
Darf ich beim Auszug Möbel und Haushaltsgeräte mitnehmen?
Ihre eigenen Sachen grundsätzlich ja, soweit der andere sie nicht für seinen Haushalt braucht, etwa weil die Kinder bei ihm leben (§ 1361a BGB). Gemeinsam angeschaffte Gegenstände werden nach Billigkeit verteilt.
Wer eigenmächtig ausräumt, riskiert Herausgabeansprüche. Eine Liste, auf die sich beide vorher verständigen, erspart das.
Ausführlich auf der Seite Zuweisung der Ehewohnung.
Gilt die Zuweisung der Ehewohnung auch für unverheiratete Paare?
Nein. § 1361b und § 1568a BGB gelten nur für Ehegatten. Unverheiratete sind auf Mietvertrag und Eigentum verwiesen.
Bei Gewalt hilft ihnen § 2 GewSchG: Die gemeinsam genutzte Wohnung kann auch unverheirateten Partnern zur alleinigen Nutzung überlassen werden, dann allerdings in der Regel befristet. Siehe Nichteheliche Lebensgemeinschaft.
Ausführlich auf der Seite Zuweisung der Ehewohnung.
Seit wann dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten?
Seit dem 1. Oktober 2017. Seitdem wird die Ehe nach § 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts geschlossen.
Es gibt dabei keine Sonderregeln: Voraussetzungen, Standesamt und Rechtsfolgen sind für alle Ehepaare dieselben.
Ausführlich auf der Seite Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe.
Kann man heute noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen?
Nein. Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet.
Bestehende Lebenspartnerschaften gelten unverändert fort. Sie können umgewandelt werden, müssen es aber nicht.
Ausführlich auf der Seite Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe.
Wie wird eine Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt?
Beide Lebenspartner erklären vor dem Standesamt, persönlich und gleichzeitig anwesend, dass sie miteinander eine Ehe führen wollen (§ 20a Abs. 1 LPartG).
Eine Frist gibt es nicht. Die Umwandlung ist auch Jahre nach 2017 noch möglich.
Ausführlich auf der Seite Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe.
Zählt nach der Umwandlung die Zeit der Lebenspartnerschaft mit?
Grundsätzlich ja. Für die Rechte und Pflichten bleibt der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend (§ 20a Abs. 5 LPartG). Das wirkt sich vor allem auf Versorgungsausgleich, Zugewinn und die Ehedauer beim Unterhalt aus.
Für Partnerschaften, die vor 2005 begründet wurden, gelten Übergangsregeln, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
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Wird die Ehefrau der Mutter automatisch zweiter Elternteil?
Nach der bis zu einer Reform geltenden Rechtslage nicht. § 1592 Nr. 1 BGB ordnet nur den Ehemann der Mutter als Vater zu. Die Ehefrau wird rechtlicher Elternteil durch Stiefkindadoption.
Eine Reform des Abstammungsrechts ist angekündigt. Ob sie für Ihr Kind gilt, prüfen wir im Einzelfall.
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Brauche ich für die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft einen Anwalt?
Für den Antrag ja. Die Aufhebung ist eine Lebenspartnerschaftssache, für die die Regeln über Ehesachen entsprechend gelten (§ 270 FamFG), einschließlich des Anwaltszwangs.
Wie bei der Scheidung kann der andere Lebenspartner zustimmen, ohne selbst anwaltlich vertreten zu sein. Sobald eigene Anträge gestellt werden, braucht er eigene Vertretung.
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Kinder
Wer bekommt nach der Trennung das Sorgerecht?
In aller Regel bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht beider Eltern; die Trennung ändert daran nichts. Das Familiengericht überträgt die Sorge nur dann einem Elternteil, wenn ein Elternteil das beantragt und der andere zustimmt oder die Übertragung dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB).
Vom Sorgerecht zu unterscheiden ist die Frage, wo das Kind lebt und wie der Umgang geregelt wird. Beides lässt sich einvernehmlich vereinbaren; durchsetzbar wird eine Umgangsregelung aber erst als gerichtlich gebilligter Vergleich.
Ausführlich auf der Seite Sorgerecht.
Darf ich mit dem Kind umziehen?
Ein Umzug innerhalb Deutschlands, der den Umgang wesentlich erschwert, ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und braucht bei gemeinsamer Sorge die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung. Das Gericht überträgt dann die Entscheidung über den Umzug einem Elternteil oder, wenn das nicht genügt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ein Umzug ins Ausland ohne Zustimmung kann als Kindesentführung gewertet werden und Rückführungsverfahren nach dem Haager Übereinkommen auslösen. Klären Sie das vorher, nicht danach.
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Ab welchem Alter entscheidet das Kind mit?
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Das Gericht muss das Kind unabhängig vom Alter persönlich anhören und sich einen Eindruck von ihm verschaffen (§ 159 FamFG); absehen darf es davon nur ausnahmsweise. Den Willen gewichtet es mit zunehmendem Alter und wachsender Reife stärker. Ab 14 Jahren kann das Kind verhindern, dass die Sorge allein aufgrund der Zustimmung des anderen Elternteils übertragen wird (§ 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB).
Ausführlich auf der Seite Sorgerecht.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der Personensorge und regelt, wo das Kind lebt. Es kann einem Elternteil allein übertragen werden, während die übrige Sorge gemeinsam bleibt. Das kommt in Ausnahmefällen in Betracht, wenn die Übertragung einer einzelnen Entscheidung nicht genügt.
Ausführlich auf der Seite Sorgerecht.
Was tun, wenn wir uns über eine Impfung nicht einigen?
Das Familiengericht überträgt die Entscheidung in dieser einen Frage einem Elternteil (§ 1628 BGB). Bei Schutzimpfungen erhält sie im Regelfall derjenige, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission folgt.
Das Verfahren ist meist schneller erledigt als ein Streit um die ganze Sorge und lässt die gemeinsame Sorge im Übrigen unberührt.
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Verliere ich das Sorgerecht, wenn das Kind beim anderen Elternteil lebt?
Nein. Wo das Kind lebt, sagt nichts über die Sorge. Alle Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung werden weiterhin gemeinsam entschieden; allein entscheidet der betreuende Elternteil nur über den Alltag (§ 1687 BGB).
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Was macht ein Verfahrensbeistand?
Er vertritt allein die Interessen des Kindes, unabhängig von beiden Eltern, spricht mit dem Kind und bringt dessen Sicht in das Verfahren ein (§ 158 FamFG).
Er ist weder Gutachter noch Anwalt der Eltern. Wer versucht, ihn für sich einzunehmen, erreicht meist das Gegenteil.
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Wie lange dauert ein Sorgerechtsverfahren?
Geht es um den Aufenthalt des Kindes, soll der erste Termin spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden (§ 155 FamFG). Einigen sich die Eltern dort, kann das Verfahren damit enden.
Wird ein Gutachten eingeholt, dauert das Verfahren erfahrungsgemäß viele Monate. Für dringende Fragen gibt es die einstweilige Anordnung, die binnen Tagen ergehen kann.
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Kann ich bestimmen, wer sich um mein Kind kümmert, wenn mir etwas zustößt?
Ja. In einer Sorgerechtsverfügung, die in Testamentsform errichtet wird, können Sie benennen, wen das Gericht als Vormund berücksichtigen soll. Abweichen darf es nur aus gesetzlichen Gründen, etwa wenn die Bestellung dem Kindeswohl widerspräche oder das Kind ab 14 Jahren widerspricht.
Lebt der andere Elternteil und ist mitsorgeberechtigt, übt er die Sorge allerdings allein weiter aus; die Verfügung greift dann nicht.
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Wie oft steht mir Umgang zu?
Das Gesetz nennt keinen Umfang. In der Praxis der Familiengerichte ist ein Wochenende alle zwei Wochen plus die Hälfte der Ferien der Ausgangspunkt; häufig kommt ein Nachmittag oder eine Übernachtung unter der Woche hinzu. Bei kleinen Kindern sind kürzere, dafür häufigere Kontakte üblich.
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Kann ich den Umgang verweigern, wenn kein Unterhalt gezahlt wird?
Nein. Umgang und Unterhalt sind rechtlich vollständig getrennt. Wer den Umgang deshalb verweigert, riskiert Ordnungsgeld und schwächt seine Position in jedem weiteren Verfahren.
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Darf der andere Elternteil mit dem Kind ins Ausland reisen?
Eine übliche Urlaubsreise in ein sicheres Land gehört zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens und darf der betreuende Elternteil allein entscheiden. Reisen in Krisengebiete oder in Länder ohne Rückführungsabkommen sind Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung und brauchen die Zustimmung beider.
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Was tun, wenn das Kind nicht mitkommen will?
Zunächst: nicht erzwingen und nicht aufgeben. Der betreuende Elternteil ist verpflichtet, auf das Kind positiv einzuwirken (Wohlverhaltensgebot, § 1684 Abs. 2 BGB). Hilft das nicht, ist die Umgangspflegschaft oder eine begleitete Wiederanbahnung meist der bessere Weg als ein Ordnungsgeldverfahren.
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Wer trägt die Fahrtkosten für den Umgang?
Im Grundsatz der umgangsberechtigte Elternteil. Sind die Kosten im Verhältnis zu seinem Einkommen erheblich, können sie ausnahmsweise beim Unterhalt berücksichtigt werden.
Wer den Abstand durch einen Umzug geschaffen hat, muss sich regelmäßig stärker an Fahrten und Kosten beteiligen.
Ausführlich auf der Seite Umgangsrecht.
Habe ich Umgangsrecht, obwohl ich nicht sorgeberechtigt bin?
Ja. Das Umgangsrecht besteht unabhängig von der elterlichen Sorge (§ 1684 Abs. 1 BGB). Auch ein Elternteil ohne Sorgerecht hat Anspruch auf Umgang und auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes.
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Darf mein Kind meinen neuen Partner kennenlernen?
Ja. Wie Sie Ihre Umgangszeit gestalten und wen das Kind dabei trifft, entscheiden Sie; ein Mitspracherecht des anderen Elternteils besteht nicht.
Die Grenze ist eine konkrete Gefahr für das Kind, nicht das Missfallen des anderen.
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Was ist eine Umgangspflegschaft?
Eine neutrale Person organisiert Übergabe und Durchführung des Umgangs und kann dazu die Herausgabe des Kindes verlangen (§ 1684 Abs. 3 BGB). Angeordnet wird sie bei anhaltenden Konflikten, befristet und überprüfbar.
Sie ist häufig wirksamer als ein Ordnungsgeldverfahren, weil sie den Streit aus der Übergabe herausnimmt.
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Kann der Umgang ganz ausgeschlossen werden?
Für längere Zeit oder auf Dauer nur als letztes Mittel, wenn das Kind sonst gefährdet wäre; das ist der schärfste Eingriff (§ 1684 Abs. 4 BGB). Einschränken oder vorübergehend aussetzen kann das Gericht den Umgang schon, wenn das Kindeswohl es erfordert. Ein Ausschluss wird in Abständen überprüft.
Der mildere und häufigere Weg ist der begleitete Umgang.
Ausführlich auf der Seite Umgangsrecht.
Muss der andere Elternteil zustimmen?
Nein. Seit der Entscheidung des BGH vom 1. Februar 2017 (XII ZB 601/15) kann das Familiengericht das Wechselmodell im Umgangsverfahren auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht.
Ausführlich auf der Seite Wechselmodell.
Entfällt der Kindesunterhalt im Wechselmodell?
Nein. Beide Eltern haften anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. Verdient ein Elternteil deutlich mehr, zahlt er auch im Wechselmodell einen Ausgleich an den anderen.
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Ab welchem Betreuungsanteil spricht man vom Wechselmodell?
Von einem echten paritätischen Wechselmodell geht die Rechtsprechung erst bei einer annähernd gleichen Aufteilung aus. Ein Anteil von etwa 40 Prozent gilt als erweiterter Umgang und ändert an der Unterhaltsberechnung im Grundsatz nichts.
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Welcher Wechselrhythmus ist der richtige?
Das hängt vom Alter ab. Jüngere Kinder kommen mit kürzeren Abständen besser zurecht, etwa im Muster zwei zu zwei zu drei; Schulkinder wechseln meist wöchentlich, Jugendliche oft in längeren Blöcken.
Wichtiger als der Rhythmus sind feste Zeiten, doppelte Grundausstattung an beiden Orten und ruhige Übergaben.
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Wer bekommt im Wechselmodell das Kindergeld?
Ausgezahlt wird es an einen Elternteil; einigen sich die Eltern nicht, bestimmt das Familiengericht den Bezugsberechtigten.
In der Unterhaltsberechnung wird es anschließend hälftig verrechnet, sodass es wirtschaftlich beiden zugutekommt.
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Brauche ich einen Ergänzungspfleger?
Für die Geltendmachung von Kindesunterhalt im paritätischen Wechselmodell in aller Regel ja, weil kein Elternteil das Kind gegen den anderen vertreten kann.
Die Bestellung erfolgt auf Antrag beim Familiengericht und sollte früh beantragt werden, weil sie das Verfahren sonst verzögert.
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Wie lange kann ich die Vaterschaft anfechten?
Zwei Jahre ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen (§ 1600b BGB). Die Frist ist unerbittlich: Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie den Fristbeginn anwaltlich prüfen, bevor Sie ein Gutachten in Auftrag geben.
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Ist ein heimlicher Vaterschaftstest verwertbar?
Nein. Ein ohne Einwilligung eingeholtes Gutachten darf im Verfahren nicht verwertet werden. Der gesetzliche Weg führt über § 1598a BGB; auf Antrag ersetzt das Gericht die fehlende Einwilligung.
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Kann der leibliche Vater die Vaterschaft des Ehemanns anfechten?
Ja, und seit dem 1. April 2026 unter weniger strengen Voraussetzungen. Er muss an Eides statt versichern, der Mutter in der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, und tatsächlich der leibliche Vater sein. Lebt das minderjährige Kind in einer sozial-familiären Beziehung mit dem Ehemann, ist die Anfechtung grundsätzlich ausgeschlossen (§ 1600 Abs. 3 BGB).
Ausnahmen gelten, wenn der leibliche Vater selbst eine solche Beziehung zum Kind hat oder ohne eigenes Verschulden verloren hat, sich ernsthaft darum bemüht hat oder der Ausschluss grob unbillig wäre, jeweils nur, soweit das Kindeswohl nicht den Fortbestand der bisherigen Vaterschaft verlangt. Ist das Kind volljährig, kommt es auf seinen Widerspruch an.
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Was ist der Unterschied zwischen Klärung und Anfechtung?
Das Klärungsverfahren nach § 1598a BGB stellt nur fest, ob eine leibliche Abstammung besteht. An der rechtlichen Vaterschaft ändert es nichts.
Wer sie beseitigen will, muss zusätzlich anfechten. Das Klärungsverfahren hemmt die Anfechtungsfrist, solange es betrieben wird.
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Begründet die Anerkennung auch das Sorgerecht?
Nein. Sie begründet Unterhaltspflicht, Erbrecht und Umgangsrecht. Für die gemeinsame elterliche Sorge braucht es Sorgeerklärungen beider Eltern. Ohne sie kann der Vater die gemeinsame Sorge beim Familiengericht beantragen.
Beide Erklärungen können beim selben Termin im Jugendamt abgegeben werden und kosten dort nichts.
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Welche Rechte hat der leibliche Vater ohne rechtliche Vaterschaft?
Umgang und Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, wenn er ernsthaftes Interesse gezeigt hat und der Umgang dem Kindeswohl dient (§ 1686a BGB).
Unterhaltspflicht und Erbrecht entstehen dagegen erst mit der rechtlichen Vaterschaft.
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Kann ich das Kind meines Partners adoptieren, ohne verheiratet zu sein?
Ja. Lebt der Annehmende mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt, ist die Stiefkindadoption möglich (§ 1766a BGB).
Davon wird in der Regel ausgegangen, wenn das Paar seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenlebt oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebt.
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Muss der leibliche Vater der Stiefkindadoption zustimmen?
Ja, wenn er rechtlicher Vater ist, auch ohne Sorgerecht (§ 1747 BGB).
Ersetzt werden kann seine Einwilligung nur unter engen Voraussetzungen (§ 1748 BGB); entbehrlich ist sie, wenn er dauernd außerstande ist, sich zu erklären, oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist. Ausbleibender Unterhalt allein genügt für eine Ersetzung nicht.
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Was ändert sich für das Kind durch die Stiefkindadoption?
Das Kind wird gemeinschaftliches Kind des Paares, mit gemeinsamer Sorge, Unterhalt und Erbrecht; es erhält in der Regel den Familiennamen der Familie.
Die Verwandtschaft zum anderen Elternteil und dessen Familie erlischt (§ 1755 BGB), die zum eigenen Elternteil bleibt bestehen.
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Ab welchem Alter muss das Kind selbst einwilligen?
Ab 14 Jahren willigt das Kind selbst ein, mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters, und kann diese Einwilligung bis zur Entscheidung widerrufen (§ 1746 BGB).
Jüngere Kinder werden vertreten, aber vom Familiengericht altersgerecht angehört.
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Bleibt die Stiefkindadoption bestehen, wenn wir uns trennen?
Ja. Die Trennung des Paares ist kein Grund, die Adoption aufzuheben. Der Annehmende bleibt rechtlich Elternteil, mit Sorge, Umgang und Unterhaltspflicht.
Aufgehoben wird eine Adoption nur in engen Ausnahmefällen (§§ 1760, 1763 BGB).
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Wie lange dauert eine Stiefkindadoption?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Beratung, notarielle Beurkundung, fachliche Äußerung der Vermittlungsstelle und Anhörung brauchen jeweils ihre Zeit, sodass mit mehreren Monaten zu rechnen ist.
Am schnellsten geht es, wenn alle Einwilligungen vorliegen und die Unterlagen vollständig sind. Muss eine Einwilligung gerichtlich ersetzt werden, dauert es deutlich länger.
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Welchen Namen kann das Kind bei einer Einbenennung bekommen?
Entweder den Ehenamen, den sein Elternteil und dessen Ehegatte führen, oder einen Doppelnamen aus diesem Ehenamen und dem bisherigen Geburtsnamen des Kindes (§ 1617e Abs. 1 BGB).
Andere Namen sind über die Einbenennung nicht möglich.
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Braucht die Einbenennung immer die Zustimmung des leiblichen Vaters?
Nein. Die Einwilligung des anderen Elternteils ist nur nötig, wenn das Kind seinen Namen führt oder ihm die Sorge gemeinsam zusteht.
Trägt das Kind den Namen der allein sorgeberechtigten Mutter, genügt die Erklärung der Mutter und ihres Ehegatten, ab fünf Jahren zusammen mit der Einwilligung des Kindes.
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Was hat sich bei der Einbenennung seit Mai 2025 geändert?
Drei Dinge vor allem: Die Vorschrift steht jetzt in § 1617e BGB statt in § 1618 BGB. Das Gericht ersetzt die Einwilligung schon, wenn die Einbenennung dem Kindeswohl dient, nicht erst, wenn sie erforderlich ist. Und eine Einbenennung lässt sich nach Scheidung der neuen Ehe oder Auszug des Kindes rückgängig machen.
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Kann eine Einbenennung rückgängig gemacht werden?
Ja, seit dem 1. Mai 2025, wenn die Ehe mit dem Stiefelternteil aufgelöst ist oder das Kind nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt, auch bei Einbenennungen aus der Zeit davor. Die Rückbenennung erklärt ein sorgeberechtigter Elternteil oder das volljährige Kind gegenüber dem Standesamt.
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Wird der Stiefvater durch die Einbenennung zum rechtlichen Vater?
Nein. Die Einbenennung ändert nur den Namen. Sorge, Umgang, Unterhalt und Erbrecht bleiben unverändert beim leiblichen Elternteil.
Rechtlicher Elternteil wird der Stiefelternteil nur durch eine Adoption.
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Wo wird die Einbenennung erklärt?
Beim Standesamt, das das Geburtenregister mit der Geburt des Kindes führt. Nur wenn die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet ist, kommt es auf den Wohnsitz an. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt sein; das kann das Standesamt selbst übernehmen, sonst ein Notar.
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Unterhalt
Kann ich Unterhalt rückwirkend verlangen?
Nur ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Pflichtigen zur Auskunft aufgefordert, ihn in Verzug gesetzt oder ein Verfahren eingeleitet haben (§ 1613 BGB), und zwar ab dem Ersten dieses Monats. Für die Zeit davor gibt es, von Ausnahmen wie dem Sonderbedarf abgesehen, nichts, und das ist der häufigste vermeidbare Verlust im Unterhaltsrecht.
Beim nachehelichen Unterhalt gilt zusätzlich: Für mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit gibt es nur etwas, wenn sich der Pflichtige der Zahlung absichtlich entzogen hat (§ 1585b Abs. 3 BGB).
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Was ist der Selbstbehalt?
Der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens bleiben muss. Er ist je nach Berechtigtem unterschiedlich hoch und gegenüber minderjährigen Kindern am niedrigsten. Die jeweils geltenden Beträge stehen in der Düsseldorfer Tabelle 2026 in ihrer aktuellen Fassung.
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Muss ich Unterhalt zahlen, wenn ich arbeitslos bin?
Möglicherweise ja. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit (§ 1603 Abs. 2 BGB): Wer sich nicht nachweisbar und intensiv um Arbeit bemüht, dem kann ein fiktives Einkommen zugerechnet werden, das er bei realistischer Betrachtung erzielen könnte, auch aus Nebentätigkeiten. Arbeitslosengeld zählt ohnehin als Einkommen.
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Wie oft kann Unterhalt neu berechnet werden?
Immer dann, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern: neues Einkommen, weitere Kinder, Wegfall der Betreuungsbedürftigkeit. Ein Titel kann dann im Abänderungsverfahren angepasst werden (§§ 238 bis 240 FamFG).
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Was bedeutet der Halbteilungsgrundsatz?
Dem Unterhaltspflichtigen soll nach Abzug des Unterhalts grundsätzlich nicht weniger bleiben als dem Berechtigten. Er ist die Kontrollrechnung für jede Quotenberechnung beim Ehegattenunterhalt.
Beim Kindesunterhalt gilt er nicht: Dort schützt vor allem der Selbstbehalt.
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Kann ein Unterhaltsanspruch verwirkt werden?
Beim Ehegattenunterhalt ja, etwa bei kurzer Ehedauer (nur nach der Scheidung), verfestigter neuer Lebensgemeinschaft, schweren Verfehlungen gegen den Pflichtigen oder verschwiegenem Einkommen (§ 1579 BGB).
Der Unterhalt minderjähriger Kinder kann nicht wegen Fehlverhaltens verwirkt werden; er hängt nicht am Verhalten der Eltern zueinander.
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Ist gezahlter Unterhalt steuerlich absetzbar?
Kindesunterhalt nicht. Ehegattenunterhalt kann beim Realsplitting auf Antrag bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn der Empfänger auf der Anlage U zustimmt und ihn versteuert (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).
Die Zustimmung ist geschuldet, wenn der daraus entstehende Nachteil ausgeglichen wird. Ohne Zustimmung bleibt der engere Abzug als außergewöhnliche Belastung (§ 33a EStG).
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Was passiert, wenn ich einfach nicht zahle?
Aus einem Titel wird vollstreckt, in aller Regel durch Pfändung des Arbeitseinkommens; für Unterhaltsforderungen gelten niedrigere Pfändungsgrenzen.
Bei hartnäckiger Nichtzahlung kommt zusätzlich eine Strafbarkeit wegen Verletzung der Unterhaltspflicht in Betracht (§ 170 StGB). Der sachlich richtige Weg bei fehlender Leistungsfähigkeit ist der Abänderungsantrag, nicht das Einstellen der Zahlung.
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Was ist eine Beistandschaft des Jugendamts?
Auf Antrag des betreuenden Elternteils übernimmt das Jugendamt die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung des Kindesunterhalts, einschließlich Titulierung und Vollstreckung.
Sie ist kostenfrei und lässt die elterliche Sorge unberührt; sie kann jederzeit beendet werden.
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Wie wird Kindesunterhalt berechnet?
Kindesunterhalt richtet sich in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle. Ausgangspunkt sind das bereinigte Nettoeinkommen und das Alter des Kindes. Nach den niedersächsischen Leitlinien zählt beim minderjährigen Kind das zusammengerechnete Einkommen beider Eltern; der barunterhaltspflichtige Elternteil zahlt aber höchstens den Betrag, der sich allein aus seinem eigenen Einkommen ergäbe. Hinzu kommen Mehr- und Sonderbedarf; im Wechselmodell haften beide Eltern nach ihren Einkommen, und bei sehr hohem Einkommen wird der Bedarf konkret berechnet (Konkreter Bedarf).
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestunterhalt 486 € für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 558 € von 6 bis 11 und 653 € von 12 bis 17 Jahren. Das halbe Kindergeld wird davon abgezogen, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt. Quelle: Düsseldorfer Tabelle, Oberlandesgericht Düsseldorf, Stand 1. Januar 2026.
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Wird das Kindergeld angerechnet?
Beim minderjährigen Kind, das bei einem Elternteil lebt, wird die Hälfte des Kindergelds vom Tabellenbetrag abgezogen. Beim volljährigen Kind wird das volle Kindergeld angerechnet.
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Wer zahlt den Kindergarten?
Kindergarten- und Hortbeiträge sind Mehrbedarf und werden von beiden Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen getragen, nicht aus dem Tabellenunterhalt.
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Muss ich zahlen, wenn ich das Kind gar nicht sehe?
Ja. Unterhalt und Umgang sind rechtlich getrennt. Wird Ihnen der Umgang verweigert, ist das ein eigenes Verfahren wert; die Zahlung einzustellen führt dagegen zur Vollstreckung und kann strafbar sein (§ 170 StGB).
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Bis wann muss ich Unterhalt zahlen?
Bis das Kind wirtschaftlich selbstständig ist, also in der Regel bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung. Eine feste Altersgrenze gibt es nicht.
Ausführlich auf der Seite Kindesunterhalt.
Kann ich Kindesunterhalt rückwirkend verlangen?
Nur ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den anderen Elternteil zur Auskunft aufgefordert, in Verzug gesetzt oder gerichtlich in Anspruch genommen haben (§ 1613 Abs. 1 BGB).
Für die Zeit davor kann, von Sonderbedarf abgesehen, nichts verlangt werden, auch wenn nie gezahlt wurde. Ein formloses Schreiben genügt, um den Anspruch offenzuhalten; entscheidend ist, dass der Zugang nachweisbar ist.
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Muss ich den titulierten Betrag weiterzahlen, wenn mein Einkommen sinkt?
Ja, bis der Titel abgeändert ist. Eigenmächtiges Kürzen führt zur Vollstreckung, auch wenn der neue Betrag sachlich richtig wäre.
Gegenüber minderjährigen Kindern wird zudem geprüft, ob Sie sich ausreichend um eine neue Stelle bemühen. Ohne dokumentierte Bewerbungen wird ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt (§ 1603 Abs. 2 BGB).
Ausführlich auf der Seite Kindesunterhalt.
Was ist eine Jugendamtsurkunde?
Eine kostenfreie Beurkundung der Unterhaltspflicht beim Jugendamt (§ 59 SGB VIII). Sie ist ein vollstreckbarer Titel und ersetzt ein Gerichtsverfahren.
Beurkundet werden sollte dynamisch, also als Prozentsatz des Mindestunterhalts. Dann passt sich der Betrag Altersstufen und Tabellenänderungen von selbst an.
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Sinkt der Unterhalt, wenn ich ein weiteres Kind bekomme?
In der Regel ja, weil sich dasselbe Einkommen auf mehr Berechtigte verteilt und die Düsseldorfer Tabelle entsprechend herabgestuft werden kann. Alle minderjährigen Kinder stehen dabei im gleichen Rang (§ 1609 Nr. 1 BGB).
Ein bestehender Titel sinkt aber nicht von selbst; er muss abgeändert werden.
Ausführlich auf der Seite Kindesunterhalt.
Kann man auf Trennungsunterhalt verzichten?
Für die Zukunft nicht (§ 1614 Abs. 1 BGB). Ein solcher Verzicht ist unwirksam, auch wenn er notariell beurkundet wurde. Möglich sind Vereinbarungen über die Höhe, soweit sie keinen versteckten Teilverzicht enthalten, und über bereits fällige Rückstände.
Ausführlich auf der Seite Trennungsunterhalt.
Ab wann bekomme ich Trennungsunterhalt?
Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den anderen Ehegatten zur Auskunft aufgefordert oder in Verzug gesetzt haben (§ 1613 BGB). Für die Zeit davor kann grundsätzlich nichts verlangt werden; schreiben Sie deshalb früh, notfalls formlos.
Ausführlich auf der Seite Trennungsunterhalt.
Was ist die Drei-Siebtel-Regel?
Eine Rechengröße, mit der manche Oberlandesgerichte arbeiten: Vom Einkommensunterschied beider Ehegatten stehen dem Berechtigten drei Siebtel zu, dem Pflichtigen verbleiben vier Siebtel. Der Unterschied von einem Siebtel ist der Erwerbstätigenbonus.
In Hannover gilt sie nicht: Nach den Leitlinien der niedersächsischen Oberlandesgerichte wird vom Erwerbseinkommen ein Zehntel als Bonus abgezogen und der Rest hälftig geteilt.
Ausführlich auf der Seite Trennungsunterhalt.
Zählt der neue Partner mit?
Sein Einkommen nicht. Eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft kann aber zur Verwirkung des Anspruchs führen (§ 1579 Nr. 2 BGB). Umgekehrt kann sich beim Pflichtigen ein Wohnvorteil ergeben, wenn er beim neuen Partner mietfrei wohnt.
Ausführlich auf der Seite Trennungsunterhalt.
Was ist Altersvorsorgeunterhalt?
Ein Zuschlag zum Elementarunterhalt, der die Rentenlücke ausgleicht, die entsteht, weil der berechtigte Ehegatte nach dem Ende der Ehezeit keine oder geringere Anwartschaften erwirbt.
Er wird gesondert beziffert und setzt voraus, dass der laufende Bedarf gedeckt ist. Geschuldet wird er erst, sobald der Scheidungsantrag zugestellt ist, weil der Versorgungsausgleich mit diesem Zeitpunkt endet (§ 1361 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Ausführlich auf der Seite Trennungsunterhalt.
Wer zahlt die Anwaltskosten, wenn ich kein Geld habe?
In Familiensachen muss der wirtschaftlich stärkere Ehegatte einen Verfahrenskostenvorschuss leisten, soweit es der Billigkeit entspricht (§ 1360a Abs. 4 BGB). Er geht der staatlichen Verfahrenskostenhilfe vor und wird häufig übersehen.
Ist auch der andere nicht leistungsfähig, kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht; sie hängt von Einkommen, Vermögen und den Erfolgsaussichten ab.
Ausführlich auf der Seite Trennungsunterhalt.
Ändert sich der Unterhalt, wenn die Scheidung eingereicht wird?
Der Trennungsunterhalt läuft bis zur Rechtskraft der Scheidung unverändert weiter. Der Antrag als solcher ändert daran nichts.
Mit der Zustellung endet allerdings die Ehezeit für den Versorgungsausgleich; ab dann kann zusätzlich Altersvorsorgeunterhalt verlangt werden. Und mit der Rechtskraft endet der Anspruch abrupt, weshalb der nacheheliche Unterhalt vorher geltend gemacht werden muss.
Ausführlich auf der Seite Trennungsunterhalt.
Wie lange muss ich nachehelichen Unterhalt zahlen?
Es gibt keine feste Dauer. Der Unterhalt ist herabzusetzen oder zu befristen, wenn ein unbegrenzter Anspruch unbillig wäre (§ 1578b BGB). Maßgeblich sind vor allem ehebedingte Nachteile, die Ehedauer und die Aufgabenverteilung in der Ehe, insbesondere die Betreuung gemeinsamer Kinder.
Ausführlich auf der Seite Nachehelicher Unterhalt.
Bekomme ich automatisch Unterhalt, wenn ich weniger verdiene?
Nein. Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Es muss einer der gesetzlichen Tatbestände vorliegen, am häufigsten Kinderbetreuung, Krankheit, Alter oder der Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB.
Ausführlich auf der Seite Nachehelicher Unterhalt.
Was passiert, wenn ich wieder heirate?
Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erlischt mit der Wiederheirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft (§ 1586 BGB). Er lebt auch nach einer erneuten Scheidung nicht wieder auf, mit einer engen Ausnahme für den Betreuungsunterhalt.
Ausführlich auf der Seite Nachehelicher Unterhalt.
Kann Unterhalt später neu festgesetzt werden?
Ja. Ändern sich die Verhältnisse wesentlich, kann ein Titel im Abänderungsverfahren angepasst werden (§ 238 FamFG). Auch eine Befristung kann nachträglich verlangt werden, wenn sie im Ausgangsverfahren noch nicht absehbar war.
Ausführlich auf der Seite Nachehelicher Unterhalt.
Was ist ein ehebedingter Nachteil?
Der dauerhafte berufliche Nachteil, der dadurch entstanden ist, dass ein Ehegatte wegen der Ehe zurückgesteckt hat, meist wegen Kinderbetreuung oder eines Umzugs.
Er wird durch einen Vergleich belegt: Was wäre ohne die Ehe beruflich erreichbar gewesen, und was ist heute erreichbar? Ohne diesen Nachteil wird der Unterhalt in aller Regel befristet.
Ausführlich auf der Seite Nachehelicher Unterhalt.
Kann man nachehelichen Unterhalt vertraglich ausschließen?
Ja, anders als beim Trennungsunterhalt. Vor der Scheidung bedarf die Vereinbarung notarieller Beurkundung (§ 1585c BGB).
Sie wird allerdings auf ihre Wirksamkeit kontrolliert: Ein Verzicht, der eine Seite auf Sozialleistungen verweist oder in einer Zwangslage geschlossen wurde, hält nicht.
Ausführlich auf der Seite Nachehelicher Unterhalt.
Was passiert mit dem Unterhalt, wenn ich in Rente gehe?
Der Unterhalt wird auf Grundlage der Renteneinkünfte beider Seiten neu berechnet, einschließlich der Anrechte aus dem Versorgungsausgleich. Häufig sinkt er deutlich oder entfällt.
Die Anpassung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag und erst ab diesem Zeitpunkt.
Ausführlich auf der Seite Nachehelicher Unterhalt.
Ab welchem Einkommen wird der Unterhalt konkret berechnet?
In Betracht kommt das, sobald das bereinigte Familieneinkommen beider Ehegatten den höchsten Einkommensbetrag der Düsseldorfer Tabelle übersteigt. Bis dahin wird vermutet, dass das Einkommen vollständig verbraucht wurde, und es bleibt bei der Quote. Darüber ist die konkrete Berechnung nicht zwingend, die Quote bleibt unter zusätzlichen Voraussetzungen möglich.
Weil die Tabelle regelmäßig neu gefasst wird, verschiebt sich die Grenze. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Ausführlich auf der Seite Konkreter Bedarf.
Kann ich trotz sehr hohem Einkommen des anderen die Quote verlangen?
Ja, wenn Sie belegen, dass das gesamte Einkommen tatsächlich in die Lebensführung geflossen ist. Möglich ist auch, die Beträge abzuziehen, die der Vermögensbildung gedient haben, und die Quote aus dem Rest zu berechnen. Die Vermutung, die unterhalb der Grenze hilft, gilt oberhalb nicht; der Nachweis liegt dann bei Ihnen.
Ausführlich auf der Seite Konkreter Bedarf.
Muss ich jede Ausgabe mit einer Quittung belegen?
Nein. Große Posten wie Reisen, Fahrzeuge oder Personal sollten belegt sein. Für den Alltagsbedarf darf das Gericht schätzen, wenn die Grundlagen nachvollziehbar dargelegt sind.
Ausführlich auf der Seite Konkreter Bedarf.
Wird eigenes Einkommen auf den konkreten Bedarf angerechnet?
Ja. Eigene Einkünfte mindern den offenen Bedarf. Erwerbseinkommen wird dabei ohne den sonst üblichen Erwerbstätigenbonus angerechnet. Ob Einkünfte aus einer Tätigkeit, die Ihnen eigentlich nicht zuzumuten wäre, voll zählen, hängt von den Umständen ab.
Ausführlich auf der Seite Konkreter Bedarf.
Gehören Sparraten und Kapitalanlagen zum Unterhaltsbedarf?
Nein. Vermögensbildung ist kein Lebensbedarf und prägt den Unterhalt nicht. Das während der Ehe gebildete Vermögen wird gegebenenfalls im Zugewinnausgleich geteilt.
Ausführlich auf der Seite Konkreter Bedarf.
Wie hoch ist der Kindesunterhalt, wenn das Einkommen über der Tabelle liegt?
Er wird nicht mehr abgelesen. In einem begrenzten Bereich oberhalb der höchsten Einkommensgruppe kann der Bedarf fortgeschrieben werden; darüber hinaus muss ein erhöhter Bedarf des Kindes konkret dargelegt werden, etwa Schulgeld, Förderung und Freizeit im gewohnten Umfang.
Ausführlich auf der Seite Konkreter Bedarf.
Vermögen & Unternehmen
Wird das Vermögen bei der Scheidung halbiert?
Nein. Verglichen wird nur der Zuwachs beider Ehegatten während der Ehe; wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet die Hälfte der Differenz. Es entsteht eine Geldforderung, keine Beteiligung am Vermögen selbst. Wem was gehört, ändert sich durch die Scheidung nicht.
Ausführlich auf der Seite Zugewinnausgleich.
Zählt eine Erbschaft zum Zugewinn?
Die Erbschaft selbst nicht, sie wird dem Anfangsvermögen zugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB). Ihre Wertsteigerung während der Ehe über die Geldentwertung hinaus zählt dagegen zum Zugewinn. Bei einer geerbten Immobilie kann das erheblich sein.
Ausführlich auf der Seite Zugewinnausgleich.
Was passiert mit Schulden?
Sie werden bei beiden Vermögensbilanzen abgezogen, auch über null hinaus. Wer mit Schulden in die Ehe geht und sie während der Ehe abbaut, hat dadurch einen Zugewinn erzielt.
Ausführlich auf der Seite Zugewinnausgleich.
Kann ich den Zugewinn schon vor der Scheidung verlangen?
Unter engen Voraussetzungen ja: bei langer Trennung, bei drohenden Vermögensverschiebungen oder bei beharrlicher Auskunftsverweigerung (§ 1385 BGB). Der vorzeitige Ausgleich beendet zugleich den Güterstand.
Ausführlich auf der Seite Zugewinnausgleich.
Wie lange habe ich Zeit?
Drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wurde und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis hatten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten haben müssen (§§ 195, 199 BGB). Ohne Rücksicht auf die Kenntnis ist nach zehn Jahren Schluss (§ 199 Abs. 4 BGB).
Ausführlich auf der Seite Zugewinnausgleich.
Was gilt, wenn ich mein Anfangsvermögen nicht nachweisen kann?
Dann wird es mit null angesetzt (§ 1377 Abs. 3 BGB), und Ihr gesamtes Endvermögen gilt als Zugewinn.
Rekonstruieren lässt sich vieles über alte Kontoauszüge, Notarurkunden, Steuerbescheide und Grundbuchunterlagen. Je früher damit begonnen wird, desto besser, denn Banken halten Unterlagen nur begrenzte Zeit vor.
Ausführlich auf der Seite Zugewinnausgleich.
Ist die Ausgleichszahlung steuerpflichtig?
Eine Zahlung in Geld ist weder einkommen- noch schenkungsteuerpflichtig; die Ausgleichsforderung gehört nicht zum steuerpflichtigen Erwerb (§ 5 Abs. 2 ErbStG).
Anders kann es liegen, wenn statt Geld ein Grundstück oder ein Anteil übertragen wird: Das gilt steuerlich als Veräußerung und kann innerhalb der Zehnjahresfrist Einkommensteuer auslösen (§ 23 EStG).
Ausführlich auf der Seite Zugewinnausgleich.
Was ist, wenn ich den Zugewinn nicht auf einmal zahlen kann?
Das Gericht kann die Forderung stunden, wenn die sofortige Zahlung auch unter Berücksichtigung der Interessen des anderen zur Unzeit käme; der gestundete Betrag wird verzinst (§ 1382 BGB).
Häufiger wird eine Lösung vereinbart: Raten mit Sicherheit, Verrechnung mit dem Übernahmepreis einer Immobilie oder eine Kombination aus beidem.
Ausführlich auf der Seite Zugewinnausgleich.
Gilt der Zugewinnausgleich auch bei Gütertrennung?
Nein. Gütertrennung schließt ihn aus. Unterhalt, Versorgungsausgleich und die Aufteilung gemeinsamen Eigentums bleiben davon aber unberührt.
Ausführlich auf der Seite Zugewinnausgleich.
Muss ich das gemeinsame Darlehen weiter zahlen?
Der Bank gegenüber ja, solange Sie im Vertrag stehen. Im Verhältnis zum anderen Ehegatten haben Sie ab der Trennung in der Regel einen Ausgleichsanspruch über die Hälfte, sofern die Zahlung nicht bereits im Unterhalt berücksichtigt ist.
Ausführlich auf der Seite Vermögensauseinandersetzung.
Darf mein Ehegatte das gemeinsame Konto leerräumen?
Die Bank darf die Verfügung ausführen, wenn es ein Oder-Konto ist. Im Innenverhältnis besteht aber ein Ausgleichsanspruch über den hälftigen Betrag. Stellen Sie das Konto nach der Trennung sofort um.
Ausführlich auf der Seite Vermögensauseinandersetzung.
Wem gehört das Auto?
Grundsätzlich dem, der es erworben hat; die Zulassungsbescheinigung sagt darüber nichts aus. Wurde es während der Ehe für die Familie angeschafft und überwiegend von ihr genutzt, ist es Hausrat und gilt für die Verteilung als gemeinsames Eigentum, solange kein Alleineigentum feststeht (§ 1568b BGB).
Ausführlich auf der Seite Vermögensauseinandersetzung.
Wer bekommt die Wohnung, wenn nur einer im Mietvertrag steht?
Während der Trennung kann die Wohnung dem anderen zur Nutzung überlassen werden, wenn das eine unbillige Härte vermeidet (§ 1361b BGB).
Nach der Scheidung kann derjenige den Eintritt in den Mietvertrag verlangen, der auf die Wohnung in stärkerem Maße angewiesen ist (§ 1568a BGB); eine Zustimmung des Vermieters ist dafür nicht nötig.
Ausführlich auf der Seite Vermögensauseinandersetzung.
Können meine Eltern das Geld zurückverlangen, das sie uns geschenkt haben?
Teilweise ja. Nach dem Scheitern der Ehe kommt eine Rückforderung wegen Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht (§ 313 BGB), bemessen danach, wie lange die Ehe nach der Zuwendung noch gehalten hat.
Der Anspruch steht den Eltern selbst zu und verjährt in drei Jahren ab Kenntnis vom Scheitern.
Ausführlich auf der Seite Vermögensauseinandersetzung.
Was kann ich tun, wenn Vermögen verschwindet?
Kontostände und Belege sofort sichern, schriftlich widersprechen und, bei belegbarer Gefährdung, Arrest oder einstweilige Anordnung beantragen.
Verfügungen über das wesentliche Vermögen sind ohne Zustimmung des Ehegatten ohnehin schwebend unwirksam (§ 1365 BGB), und illoyale Vermögensminderungen werden dem Endvermögen im Zugewinn wieder hinzugerechnet.
Ausführlich auf der Seite Vermögensauseinandersetzung.
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?
Die Immobilie gehört weiter beiden, solange nichts anderes vereinbart oder entschieden wird. Üblich sind drei Wege: Ein Ehegatte übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus, die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt, oder sie bleibt zunächst gemeinsam.
Wer welchen Wert bekommt, hängt vom Güterstand, vom Zugewinn und von der Finanzierung ab. Wichtig ist außerdem die steuerliche Seite: Ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist kann teuer werden.
Ausführlich auf der Seite Immobilie und Familienheim bei Scheidung.
Kann mein Ehegatte das Haus allein verkaufen?
Nein, wenn Sie Miteigentümer sind. Er kann aber, von Ausnahmen abgesehen, die Teilungsversteigerung beantragen. Steht die Immobilie ihm allein und macht sie sein wesentliches Vermögen aus, braucht er für den Verkauf trotzdem Ihre Zustimmung (§ 1365 BGB).
Ausführlich auf der Seite Immobilie und Familienheim bei Scheidung.
Muss ich Miete zahlen, wenn ich im gemeinsamen Haus bleibe?
Der andere Miteigentümer kann eine Nutzungsentschädigung verlangen, soweit das der Billigkeit entspricht. In der Regel wird sie nicht gesondert gezahlt, sondern als Wohnvorteil in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.
Ausführlich auf der Seite Immobilie und Familienheim bei Scheidung.
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Die Zwangsversteigerung einer Immobilie zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft. Jeder Miteigentümer kann sie beantragen. Der erzielte Erlös liegt fast immer unter dem Verkehrswert, sie ist deshalb selten die wirtschaftlich beste Lösung.
Ausführlich auf der Seite Immobilie und Familienheim bei Scheidung.
Komme ich aus dem gemeinsamen Kredit heraus, wenn ich ausziehe?
Nein. Aus der Haftung entlässt Sie nur die Bank, und sie tut das in der Regel erst, wenn der andere die Finanzierung allein tragen kann.
Bis dahin haften beide in voller Höhe, unabhängig davon, was im Grundbuch steht oder was Sie untereinander vereinbart haben.
Ausführlich auf der Seite Immobilie und Familienheim bei Scheidung.
Wie wird der Wert der Immobilie bestimmt?
Nach dem Verfahren, das zum Objekt passt: Vergleichswert bei Wohnungen und Reihenhäusern, Sachwert bei individuellen Häusern, Ertragswert bei vermieteten Objekten.
Maklerangebote und Online-Schätzungen sind kein Wertnachweis. Bei Streit entscheidet ein Sachverständigengutachten, und maßgeblich ist der Wert am jeweiligen Stichtag.
Ausführlich auf der Seite Immobilie und Familienheim bei Scheidung.
Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ich den Anteil meines Ehegatten übernehme?
Nein. Der Erwerb vom Ehegatten und der Erwerb im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG).
Einkommensteuerlich kann die Übertragung dagegen als Veräußerung zu behandeln sein, wenn die Zehnjahresfrist noch läuft.
Ausführlich auf der Seite Immobilie und Familienheim bei Scheidung.
Muss ich mein Unternehmen verkaufen?
Rechtlich nicht. Der Zugewinnausgleich ist eine Geldforderung; das Unternehmen selbst bleibt unangetastet. Die Forderung kann aber erheblich sein, obwohl der Wert im Betrieb gebunden ist. Dafür gibt es Ratenzahlungsvereinbarungen, die Einbeziehung anderer Vermögenswerte und, nur unter besonderen Voraussetzungen, die gerichtliche Stundung (§ 1382 BGB).
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Wie wird ein Unternehmen bewertet?
Nach seinem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert am Stichtag. Die Methode hängt von Branche, Rechtsform, Größe und Abhängigkeit vom Inhaber ab; steuerliche Werte sind nicht automatisch maßgeblich. Bei Praxen und inhabergeprägten Unternehmen ist es häufig die modifizierte Ertragswertmethode: nachhaltig erzielbarer Ertrag, vermindert um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn, kapitalisiert, abzüglich der latenten Steuerlast.
Wir bestimmen die familienrechtlich maßgeblichen Stichtage und Bewertungsfragen; die wirtschaftliche Bewertung erfolgt mit Ihren Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder spezialisierten Bewertern.
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Zählt der Firmenwert (Goodwill) mit?
Nur, soweit er übertragbar ist. Ein Goodwill, der ausschließlich an der Person des Inhabers hängt, bleibt außer Ansatz; das ist bei freiberuflichen Praxen häufig der wichtigste Streitpunkt.
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Schützt ein Ehevertrag das Unternehmen?
Ja, wenn er richtig gemacht ist. Üblich ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft: Die Beteiligung wird aus dem Ausgleich herausgenommen, alles Übrige bleibt beim Gesetz. Volle Gütertrennung ist meist weder nötig noch klug.
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Was gilt, wenn das Unternehmen nach dem Stichtag an Wert verliert?
Grundsätzlich nichts: Maßgeblich ist der Wert am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Spätere Entwicklungen bleiben außer Betracht.
Auch die Begrenzung auf das vorhandene Vermögen (§ 1378 Abs. 2 BGB) hilft dann nicht, weil sie bei der Scheidung ebenfalls auf die Zustellung abstellt (§ 1384 BGB). Nur in Ausnahmefällen kommt eine Korrektur wegen grober Unbilligkeit in Betracht (§ 1381 BGB).
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Kann ich den Zugewinn aus dem Betrieb finanzieren?
Möglich ist es, günstig ist es selten. Eine Entnahme zur Tilgung einer privaten Schuld ist privat veranlasst; Zinsen für einen Kredit, der sie finanziert, sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Eine Ratenlösung mit Sicherheit schont oft die Liquidität. Welche Struktur passt, gehört mit der Steuerberatung durchgerechnet, bevor die Zahlungsweise vereinbart wird.
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Versorgungsausgleich
Muss ich den Versorgungsausgleich beantragen?
Nein. Bei einer Scheidung führt das Familiengericht ihn von Amts wegen durch. Nur bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren ist ein Antrag nötig.
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Wird meine Rente halbiert?
Nein. Geteilt werden nur die Anrechte, die während der Ehezeit erworben wurden, jedes für sich zur Hälfte; im Gegenzug erhalten Sie die Hälfte der Ehezeitanrechte des anderen. Anrechte aus der Zeit vor der Ehe und nach dem Ende der Ehezeit bleiben unberührt.
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Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ja, ganz oder teilweise, durch notariell beurkundete oder gerichtlich protokollierte Vereinbarung (§§ 6, 7 VersAusglG). Das Familiengericht prüft sie und kann sie verwerfen, wenn sie einen Ehegatten unangemessen benachteiligt, etwa den, der die Kinder betreut hat.
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Was passiert mit meiner Betriebsrente?
Sie wird wie jedes andere Anrecht geteilt, in der Regel intern beim selben Versorgungsträger. Nur ausnahmsweise findet eine externe Teilung statt, dann wird ein Kapitalbetrag an einen anderen Träger gezahlt.
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Kann die Kürzung meiner Rente wieder rückgängig gemacht werden?
In drei Fällen ja, jeweils auf Antrag: solange Sie dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zahlen (§ 33 VersAusglG), bei eigener Erwerbsminderung (§ 35) und wenn die berechtigte Person stirbt, nachdem sie die Anrechte höchstens 36 Monate bezogen hat (§ 37).
Über den ersten Fall entscheidet das Familiengericht, über die beiden anderen der Versorgungsträger. Die Anpassung wirkt ab dem Folgemonat, nicht rückwirkend.
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Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Teilung?
Bei der internen Teilung entsteht ein eigenes Anrecht beim selben Versorgungsträger. Bei der externen Teilung zahlt der Träger einen Kapitalbetrag an einen anderen Träger.
Die externe Teilung ist die Ausnahme und wirtschaftlich oft nachteilig, weil aus dem Kapitalbetrag beim Zielträger weniger Rente entsteht. Die Wahl der Zielversorgung sollte deshalb nicht dem Zufall überlassen werden.
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Zählt meine Lebensversicherung mit?
Nur, wenn sie eine Rentenzahlung vorsieht, ihr Rentenwahlrecht bis zum Ende der Ehezeit ausgeübt wurde oder sie zur betrieblichen Altersversorgung gehört, etwa als Direktversicherung. Eine reine private Kapitallebensversicherung gehört nicht in den Versorgungsausgleich.
Sie wird dann im Zugewinnausgleich mit ihrem Rückkaufswert berücksichtigt. Doppelt erfasst werden darf dieselbe Position nicht.
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Besondere Lagen
Erfährt mein Mitgesellschafter von der Scheidung?
Nur, wenn der Gesellschaftsvertrag es verlangt oder ein Verfahren es erzwingt. Viele Verträge sehen Anzeigepflichten für den Scheidungsfall vor; das gehört früh geprüft, weil ein Verstoß die Einziehung des Anteils auslösen kann.
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Wie wird mein Einkommen als Selbstständiger berechnet?
In der Regel aus dem Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre, bereinigt um Privatentnahmen, nicht unterhaltsrelevante Abschreibungen und einmalige Posten. Maßgeblich ist, was tatsächlich zur Lebensführung zur Verfügung steht.
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Muss ich der gemeinsamen Steuerveranlagung zustimmen?
In der Regel ja, wenn Ihnen dadurch kein Nachteil entsteht; der andere Ehegatte muss Sie von etwaigen Nachteilen freistellen. Die Verweigerung ohne Grund kann schadensersatzpflichtig machen.
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Zählen Gewinne, die im Unternehmen bleiben, zum Einkommen?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die Rücklage betriebswirtschaftlich geboten war oder ob sie nur der Verringerung des Unterhalts dient.
Wer thesauriert, sollte den betrieblichen Grund belegen können: anstehende Investitionen, Tilgungsverpflichtungen, saisonale Schwankungen.
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Kann meine Frau nach der Trennung im Betrieb gekündigt werden?
Nicht wegen der Trennung. Ein bestehendes Arbeitsverhältnis unterliegt dem allgemeinen Kündigungsschutz.
Praktisch führt der Weg über einen Aufhebungsvertrag, der in die Gesamtregelung eingebaut wird. Ist sie Gesellschafterin, gelten die Regeln des Gesellschaftsvertrags.
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Wie halte ich die Betriebszahlen aus der Gerichtsakte heraus?
Durch eine Einigung außerhalb des Verbunds, einen gemeinsam beauftragten Sachverständigen und eine Verschwiegenheitsabrede über die Bewertungsunterlagen.
Solche Abreden sind wirksam, müssen aber getroffen werden, bevor ein Gutachten beauftragt ist. Danach sind die Zahlen in der Akte.
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Habe ich nach der Trennung Anspruch auf Unterhalt, wenn wir nicht verheiratet waren?
Nur wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes (§ 1615l BGB), mindestens für drei Jahre nach der Geburt und darüber hinaus, soweit es der Billigkeit entspricht.
Einen Partnerunterhalt wie zwischen Ehegatten gibt es nicht, unabhängig von der Dauer des Zusammenlebens.
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Wonach bemisst sich der Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB?
Nach der eigenen Lebensstellung vor der Geburt, nicht nach den Verhältnissen des anderen Elternteils. Das ist der wesentliche Unterschied zum Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten.
Im Rang steht der Anspruch hinter den minderjährigen Kindern, gleichauf mit Ehegatten nach langer Ehe (§ 1609 Nr. 2 BGB).
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Wem gehört, was wir gemeinsam angeschafft haben?
Dem, der es gekauft und bezahlt hat; bei gemeinsamer Anschaffung besteht Miteigentum nach Bruchteilen, dessen Aufhebung jeder verlangen kann.
Laufende Beiträge zum gemeinsamen Alltag sind endgültig. Größere zweckgebundene Zuwendungen können nach Wegfall der Geschäftsgrundlage teilweise zurückgefordert werden.
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Erbe ich als Lebensgefährte?
Nein. Ein gesetzliches Erbrecht zwischen nicht verheirateten Partnern besteht nicht, unabhängig von der Dauer des Zusammenlebens.
Nur ein Testament oder Erbvertrag hilft; zu bedenken sind Pflichtteilsansprüche von Kindern und Eltern des Verstorbenen sowie die ungünstige Erbschaftsteuerklasse.
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Wie kommen wir zur gemeinsamen Sorge für unser Kind?
Durch eine Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar, die kostenfrei und schon vor der Geburt möglich ist. Ohne sie hat die Mutter die alleinige Sorge (§ 1626a Abs. 3 BGB).
Wirkt die Mutter nicht mit, überträgt das Familiengericht die gemeinsame Sorge, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.
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Was gehört in einen Partnerschaftsvertrag?
Eigentum an gemeinsam Angeschafftem, Behandlung von Zuwendungen und Darlehen, Verteilung der laufenden Kosten, Regelung für die gemeinsame Immobilie, Ausgleich für eine Erwerbspause wegen Kinderbetreuung, Zuordnung des Hausrats.
Schriftform genügt meistens; notarielle Beurkundung ist nötig, sobald Grundbesitz betroffen ist. Der Unterhalt für gemeinsame Kinder lässt sich nicht wegvereinbaren.
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Wie schnell geht das?
Eine einstweilige Anordnung kann binnen weniger Tage ergehen, in dringenden Fällen ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners. Die Polizei kann bereits vorher einen Platzverweis aussprechen.
Ausführlich auf der Seite Gewaltschutz.
Was passiert, wenn er sich nicht daran hält?
Ein Verstoß gegen eine Gewaltschutzanordnung ist eine Straftat (§ 4 GewSchG) und wird mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet. Daneben kann das Familiengericht Ordnungsgeld und Ordnungshaft festsetzen. Dokumentieren Sie jeden Verstoß und erstatten Sie Anzeige.
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Brauche ich Beweise?
Im Eilverfahren genügt Glaubhaftmachung, in der Regel durch eidesstattliche Versicherung. Atteste, Fotos, Nachrichten und Zeugen stärken den Antrag, sind aber keine Voraussetzung.
Ausführlich auf der Seite Gewaltschutz.
Was kostet das Verfahren?
Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden; sie deckt die Gerichtskosten und die gesetzlichen Anwaltsgebühren ganz oder gegen Raten. Wir beantragen sie mit dem Eilantrag zusammen, damit der Schutz nicht am Geld scheitert.
Ausführlich auf der Seite Gewaltschutz.
Wie lange gilt die Anordnung?
Sie wird befristet, in der Praxis meist auf sechs Monate, und kann auf Antrag verlängert werden.
Der Verlängerungsantrag muss vor Ablauf gestellt werden. Läuft die Frist ab, beginnt das Verfahren von vorn.
Ausführlich auf der Seite Gewaltschutz.
Kann ich die Wohnung behalten, obwohl der Mietvertrag auf ihn läuft?
Ja. Die Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG ist unabhängig davon, wer Mieter oder Eigentümer ist.
Gehört die Wohnung dem Antragsgegner allein, wird die Überlassung in der Regel befristet. Bei Ehegatten kommt zusätzlich § 1361b BGB in Betracht.
Ausführlich auf der Seite Gewaltschutz.
Was kann ich tun, wenn mir zu Unrecht Gewalt vorgeworfen wird?
Die Anordnung ausnahmslos einhalten, auch wenn der Vorwurf unzutreffend ist, und mündliche Verhandlung beantragen.
Dort wird der Sachverhalt aufgeklärt. Eigener Kontakt zur Gegenseite schadet in jedem Fall und kann strafbar sein.
Ausführlich auf der Seite Gewaltschutz.
Wann kann ich eine einstweilige Anordnung beantragen?
Wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht (§ 49 FamFG), also wenn ein Zuwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht zumutbar ist.
Typische Fälle sind ungedeckter laufender Unterhalt, abgebrochener Umgang, drohende Ausreise mit einem Kind, Gewaltschutz und die Sicherung von Vermögen.
Ausführlich auf der Seite Einstweiliger Rechtsschutz.
Was bedeutet Glaubhaftmachung?
Es genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, ein Beweis ist nicht nötig. Übliches Mittel ist die eidesstattliche Versicherung, ergänzt durch Atteste, Nachrichten, Kontoauszüge und Fotos.
Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar (§ 156 StGB).
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Kann das Gericht ohne meine Anhörung entscheiden?
Ja, in dringenden Fällen (§ 51 Abs. 2 FamFG). Die Anordnung gilt dann ab Zustellung.
Sie können mündliche Verhandlung beantragen; sie findet kurzfristig statt, und bis dahin bleibt die Anordnung bestehen. Halten Sie sich in der Zwischenzeit ausnahmslos daran.
Ausführlich auf der Seite Einstweiliger Rechtsschutz.
Kann ich gegen eine einstweilige Anordnung Beschwerde einlegen?
Meistens nicht. In Unterhalts- und Umgangssachen ist die Beschwerde ausgeschlossen (§ 57 FamFG); anfechtbar sind nur bestimmte Kindschaftssachen, und auch dort nur nach mündlicher Verhandlung.
Der Weg führt stattdessen über den Antrag auf mündliche Verhandlung, über eine Abänderung bei veränderten Verhältnissen oder über die Hauptsache.
Ausführlich auf der Seite Einstweiliger Rechtsschutz.
Muss ich zusätzlich ein Hauptsacheverfahren führen?
Nicht von selbst: Die Anordnung ist ein eigenständiges Verfahren und gilt fort, bis sie aufgehoben oder ersetzt wird.
Die Gegenseite kann aber beantragen, dass Ihnen eine Frist zur Einleitung gesetzt wird (§ 52 Abs. 2 FamFG). Verstreicht sie, wird die Anordnung aufgehoben.
Ausführlich auf der Seite Einstweiliger Rechtsschutz.
Was kostet ein Eilverfahren?
Es hat einen eigenen, niedrigeren Verfahrenswert, in der Regel die Hälfte des Werts der Hauptsache; daraus ergeben sich die Gerichtskosten. Wonach sich unser Honorar richtet, steht unter Kosten und Honorar.
Verfahrenskostenhilfe ist möglich und wird zusammen mit dem Antrag beantragt.
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