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Dunkler Aktenband mit goldener Prägung „Scheidung“ auf einem Schreibtisch, davor zwei Eheringe

Ein Rechtsgebiet, in seiner ganzen Breite

Familienrecht.
Nicht nebenbei.

Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern: Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang, die Auseinandersetzung von Vermögen und Altersvorsorge sowie Verträge, mit denen sich all das vorher regeln lässt.

Wir bearbeiten ausschließlich dieses eine Rechtsgebiet, und darin auch die Randlagen: Betriebsvermögen, Steuerfolgen, Auslandsbezug.

Was auf Sie zukommt

Rechtssicherheit und
Orientierung für Ihre Familie.

Eine Trennung oder Scheidung gehört zu den einschneidendsten Erfahrungen im Leben eines Menschen. Neben der emotionalen Belastung stehen plötzlich existenzielle Fragen im Raum: Wie geht es mit den Kindern weiter? Was passiert mit dem gemeinsamen Zuhause? Wer zahlt wofür? Genau in dieser Phase begleiten wir Sie, mit klarem rechtlichem Rat, Verständnis für Ihre persönliche Situation und dem Ziel, für Sie eine Lösung zu finden, mit der Sie auch in Zukunft gut leben können.

Die Trennung: der erste Schritt

Jede Scheidung beginnt rechtlich mit der Trennung. Schon dieser Moment wirft viele Fragen auf: Wer zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus? Wie wird der Haushalt aufgeteilt? Und ab wann läuft das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr? Wir erklären Ihnen von Anfang an, welche Schritte notwendig sind, welche Fristen Sie beachten müssen und wie Sie sich rechtlich sauber positionieren, damit aus einer emotional aufwühlenden Zeit keine zusätzlichen rechtlichen Nachteile entstehen.

Trennungsunterhalt: finanzielle Sicherheit während des Trennungsjahres

Während des Trennungsjahres stellt sich häufig die Frage, wie der wirtschaftlich schwächere Ehepartner abgesichert ist. Der Trennungsunterhalt soll genau diese Lücke schließen und den bisherigen Lebensstandard so weit wie möglich erhalten, bis eine endgültige Regelung getroffen ist. Wir prüfen für Sie, in welcher Höhe ein Anspruch besteht, setzen ihn gegebenenfalls durch oder verteidigen Sie gegen überhöhte Forderungen, immer mit Blick auf eine faire und tragfähige Lösung für beide Seiten.

Scheidung: der rechtliche Weg zur Neuordnung

Die Scheidung selbst ist für viele Mandanten weniger das Problem als die vielen offenen Fragen, die damit einhergehen: Sorgerecht, Unterhalt, Vermögen, Immobilien. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, von der Antragstellung bis zur rechtskräftigen Scheidung, und sorgen dafür, dass alle Nebenfolgen wie Versorgungsausgleich, Unterhalt und Vermögensfragen möglichst einvernehmlich und ohne unnötige Eskalation geregelt werden. Unser Ziel ist es, Ihnen einen tragfähigen Neuanfang zu ermöglichen, ohne dass das Verfahren zur zusätzlichen Belastung wird.

Sorgerecht: Verantwortung für die Kinder

Die Sorge um die Kinder ist für die meisten Eltern das zentrale Anliegen einer Trennung. Bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht, oder soll ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhalten? Wir beraten Sie ergebnisoffen und kindeswohlorientiert, zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf und vertreten Ihre Interessen, auch in strittigen Fällen vor Gericht. Dabei behalten wir stets im Blick, dass eine Lösung gefunden wird, die Ihren Kindern langfristig Stabilität und Sicherheit gibt.

Umgangsrecht: Nähe zu den Kindern erhalten

Auch nach einer Trennung haben beide Elternteile grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit ihren Kindern, und die Kinder ein Recht auf beide Eltern. Häufig entstehen jedoch Konflikte um Umgangszeiten, Ferienregelungen oder den Umgang mit neuen Partnern. Wir entwickeln mit Ihnen praktikable Umgangsmodelle, die dem Alltag Ihrer Familie gerecht werden, und setzen Ihr Umgangsrecht notfalls auch gerichtlich durch, wenn der andere Elternteil den Kontakt verweigert oder erschwert.

Kindesunterhalt: finanzielle Verantwortung klären

Die Höhe des Kindesunterhalts sorgt in der Praxis regelmäßig für Streit. Anhand der Düsseldorfer Tabelle und der individuellen Einkommensverhältnisse ermitteln wir den korrekten Unterhaltsbetrag, prüfen bestehende Titel oder Vereinbarungen und setzen Ansprüche durch oder wehren überzogene Forderungen ab. Uns ist wichtig, dass die finanzielle Versorgung Ihrer Kinder verlässlich gesichert ist, ohne dass der unterhaltspflichtige Elternteil wirtschaftlich überfordert wird.

Zugewinnausgleich: gerechte Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens

Wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat als der andere, muss im Fall der Scheidung in der Regel einen Ausgleich zahlen, den sogenannten Zugewinnausgleich. Die Berechnung ist oft komplex, insbesondere wenn Immobilien, Erbschaften, Schenkungen oder Betriebsvermögen im Spiel sind. Wir ermitteln das Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten sorgfältig, decken versteckte Vermögenswerte auf und sorgen dafür, dass der Ausgleich fair und nachvollziehbar berechnet wird.

Die gemeinsame Immobilie bei der Scheidung

Das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung ist häufig der emotionalste und finanziell bedeutsamste Streitpunkt einer Scheidung. Bleibt einer der Partner mit den Kindern in der Immobilie wohnen? Wird sie verkauft und der Erlös geteilt? Oder übernimmt ein Ehepartner die Immobilie und zahlt den anderen aus? Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auf, unterstützen bei der Bewertung der Immobilie und begleiten Sie bei der vertraglichen Umsetzung, sei es durch Auszahlung, Verkauf oder Übertragung.

Das eigene Unternehmen bei der Scheidung

Ist einer der Ehepartner selbstständig oder Unternehmer, wirft eine Scheidung besonders komplexe Fragen auf. Muss das Unternehmen bewertet werden? Fließt der Firmenwert in den Zugewinnausgleich ein? Und wie lässt sich verhindern, dass die Existenzgrundlage durch die Scheidung gefährdet wird? Wir arbeiten eng mit erfahrenen Bewertungsexperten zusammen, entwickeln Strategien zum Schutz des Betriebsvermögens und sorgen dafür, dass sowohl die Interessen des Unternehmers als auch die des ausgleichsberechtigten Ehepartners angemessen berücksichtigt werden.

Der Ehevertrag: Vorsorge statt Streit

Viele der oben genannten Konflikte lassen sich von vornherein vermeiden, durch einen individuell gestalteten Ehevertrag. Ob vor der Eheschließung, während der Ehe oder als Scheidungsfolgenvereinbarung im Zuge der Trennung: Ein maßgeschneiderter Vertrag schafft Klarheit über Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögen und Unternehmensbeteiligungen und erspart Ihnen im Ernstfall langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen. Wir beraten Sie, welche Regelungen für Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation sinnvoll sind, und gestalten den Vertrag so, dass er auch vor Gericht Bestand hat.

Unsere Haltung: Verständnis und klare rechtliche Führung

Familienrechtliche Fragen betreffen nicht nur Paragraphen, sondern das Leben von Menschen, die Ihnen am nächsten stehen. Wir wissen, dass hinter jedem Sorgerechtsstreit ein Kind steht, hinter jedem Zugewinnausgleich oft Jahre gemeinsamer Lebensleistung und hinter jeder Unterhaltsfrage die Sorge um die eigene wirtschaftliche Zukunft. Deshalb hören wir zunächst genau zu, bevor wir beraten. Unser Anspruch ist es, Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich ein verlässlicher Begleiter zu sein, mit dem klaren Ziel, für Sie und Ihre Familie eine Lösung zu finden, die trägt.

Sprechen Sie uns an. In einem persönlichen Gespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre Situation und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben: vertraulich, verständlich und auf Augenhöhe.

Alle Themen

Jedes einzeln erklärt.

Wer nur ein Rechtsgebiet bearbeitet, kennt auch seine Randlagen. Hier finden Sie jedes Thema einzeln, von der ersten Frage bis zur Vereinbarung.

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Trennung & Scheidung

So beginnt es

Drei Schritte,
bevor irgendetwas
entschieden wird.

Sich zu informieren verpflichtet Sie zu nichts. Was das erste Gespräch kostet, erfahren Sie vorher.

Sie schildern, was ist

Telefonisch, per Video oder bei uns in der Kanzlei. Sie müssen nichts vorbereiten und keine Unterlagen sortiert haben.

Wir ordnen die Lage

Was ist dringend, was hat Zeit, was ist rechtlich überhaupt möglich. Dazu eine ehrliche Einschätzung der Kosten, vor der Beauftragung.

Wir handeln

Einvernehmlich, wo es geht. Vor dem Familiengericht, wo es sein muss. Sie wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht.

Vor Ort

Wo Ihr Verfahren
geführt wird.

Familiensachen werden nicht am Schreibtisch entschieden, sondern vor einem bestimmten Gericht. Für Hannover heißt das:

Erste Instanz in Familiensachen ist das Amtsgericht Hannover als Familiengericht. Örtlich zuständig ist bei Ehesachen in der Regel das Gericht, in dessen Bezirk die gemeinsamen minderjährigen Kinder leben; gibt es keine, das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt des Antragsgegners.

Über Beschwerden gegen Entscheidungen der niedersächsischen Familiengerichte entscheidet das Oberlandesgericht Celle. Seine Rechtsprechung, etwa zu Unterhaltsleitlinien, prägt deshalb die Praxis in der Region unmittelbar.

Unsere Kanzlei liegt in der Hans-Böckler-Allee 26 in Hannover. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten in der Region Hannover und bundesweit: Familiensachen lassen sich weitgehend schriftlich und per Video führen, nur der gerichtliche Termin verlangt Anwesenheit.

Der nächste Schritt

Vertraulich.
Unverbindlich.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können, und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen, auch für das erste Gespräch.